Kein obligatorisches Finanzreferendum für das Fussballstadion St.Gallen-West

ST.GALLEN. In der Septembersession wurde aus der Mitte des Rates die Frage des obligatorischen Finanzreferendums bzw. der Bodenbewertung für das Fussballstadion St.Gallen-West aufgeworfen. Die vorberatende Kommission hat diese Frage nun zuhanden des Kantonsrates abgeklärt. Danach untersteht der Beschluss des Kantonsrates nur dem fakultativen Finanzreferendum.

Am 9. Mai 2000 stimmte der Kantonsrat dem Verkauf des für den Bau des Stadions St.Gallen-West benötigten Grundstücks des Kantons zum Preis von 300 Franken je Quadratmeter zu. Aufgrund der konkretisierten Planung stellte die Stadion St.Gallen AG dem Kanton und der Stadt St.Gallen im August 2002 das Gesuch um gänzlichen Erlass des Kaufpreises. Mit Botschaft vom Juni 2003 befürwortete die Regierung dieses Gesuch und beantragte dem Kantonsrat, den Kaufpreis vollständig zu erlassen. In der Septembersession wurde aus der Mitte des Kantonsrates die Frage des obligatorischen Finanzreferendums bzw. der Bodenbewertung aufgeworfen.

Die vorberatende Kommission klärte diese Frage vertieft ab. Aufgrund des angeforderten Zusatzberichtes des Baudepartementes, wonach es beim Gesuch um gänzlichen Erlass des Kaufpreises nur noch um den Restwert des Grundstücks geht, entschied die vorberatende Kommission nun, dass der Beschluss des Kantonsrates nicht dem obligatorischen Finanzreferendum untersteht. Die Kommission konnte sich zudem davon überzeugen, dass der mit 300 Franken je Quadratmeter veranschlagte Bodenpreis aufgrund der anfallenden Erschliessungskosten und der Ersatzinvestitionen, welche die Investoren zu tragen haben, marktgerecht ist. Der Kantonsrat wird das Geschäft in der Novembersession wieder behandeln.

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