Weko stellt Sanktionsverfahren gegen Swisscom ein

Bern. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 6. Oktober 2003 das Sanktionsverfahren gegen Swisscom eingestellt. Swisscom hat nicht gegen die mit der Weko abgeschlossene einvernehmliche Regelung bezüglich Werbebeilagen in der Anschlussrechnung verstossen.

Die einvernehmliche Regelung war zwischen Swisscom und der Weko am 6. Mai 2002 abgeschlossen worden. Swisscom hatte sich darin verpflichtet, den Rechnungen für den Festnetzanschluss keine Werbung beizulegen, die sich spezifisch an die Kunden von anderen Fernmeldedienstanbietern richtet. Gegenstand des Sanktionsverfahrens war die Frage, ob Swisscom mit einem im Juni 2002 versandten Einlageblatt gegen die einvernehmliche Reglung verstossen hat.

Die Weko konnte keinen Verstoss gegen die einvernehmliche Regelung feststellen, da sich das Einlageblatt nicht spezifisch an die Kunden anderer Anbieter richtete, um sie zu einer Rückkehr zu veranlassen. Das Einlageblatt zielte inhaltlich vor allem darauf ab, die bestehenden Telefoniekunden von Swisscom von einem Wechsel zu einem anderen Anbieter zu abzuhalten.

Die Weko wird nun abklären, ob über die einvernehmliche Regelung hinaus weitere Massnahmen notwendig sind, um die Wettbewerbsneutralität bezüglich der Anschlussrechnung sicherzustellen.

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