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Vernehmlassung zur
Revision des Waffengesetzes zurück
URI. Der Regierungsrat hat zu Handen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zum Revisionsentwurf des Waffengesetzes vernehmen lassen. Darin ist vorgesehen, alle Feuerwaffen zu registrieren, welche in der Schweiz im Umlauf sind. In Anbetracht des Umstandes, dass der erwartete Nutzen im Vergleich zum Aufwand in keinem vertretbaren Verhältnis ist, steht der Regierungsrat der Registrierung sämtlicher sich in der Schweiz im Umlauf befindlichen Feuerwaffen ablehnend gegenüber. Selbst wenn der hohe Aufwand betrieben würde, bliebe der grosse Nachteil bestehen, dass illegale Waffen nicht zur Registrierung gemeldet werden. Die beabsichtigte Registrierung erhöht die Rechtssicherheit nicht signifikant. Es besteht weiterhin eine grosse Unsicherheit hinsichtlich des Vorhandenseins illegaler Waffen. Über Ripol können bereits heute numerische Suchläufe auf Waffen aus Diebstählen oder Verlusten abgesetzt werden, also auch ohne vorgeschlagene Registrierung. |