Radio Emme erhält grösseres Versorgungsgebiet

BERN. Der Bundesrat hat die Ausdehnung des Versorgungsgebietes von Radio Emme bewilligt und die UKW-Weisungen entsprechend angepasst. Neu kann Radio Emme sein Programm auch in Willisau sowie im Raum Münsingen über UKW verbreiten.

Radio Emme durfte bisher sein Programm im Emmental und im Entlebuch verbreiten. Die beiden wichtigen Eingangstore, die Region Willisau im Nordosten sowie die Gemeinden Münsingen und Kiesen im Westen blieben dem Langnauer Veranstalter jedoch verwehrt. Mit der Ausdehnung des Versorgungsgebietes kann Radio Emme neu auch die Pendler vom und zum Kerngebiet mit seinem Programm bedienen.

Mit einem Potential von ca. 145'000 Personen bleibt Radio Emme weiterhin die kleinste Privatradiostation der Region. Im Unterschied zu den umliegenden Veranstaltern verfügt Radio Emme jedoch nicht über ein eigentliches Zentrum. Es sendet in einem ländlichen, finanzschwachen Gebiet und hat wegen der topografischen Lage hohe Senderkosten zu tragen. Die zusätzlich 50'000 möglichen Hörerinnen und Hörern dürften das weiterhin durch Gebührengelder unterstützte Programm auch für den Werbemarkt attraktiver machen.

Streichungen in Schaffhausen und Solothurn

Im Weiteren hat der Bundesrat auf Gesuch von Radio Munot das Versorgungsgebiet Schaffhausen wieder auf die ursprüngliche Ausdehnung verkleinert. Radio Munot verzichtet damit auf die am 7. November 2001 zugesprochene, jedoch nie realisierte Gebietsausdehnung nach Winterthur, insbesondere deshalb, weil mit dem grösseren Sendegebiet die Berechtigung auf Gebührengelder weggefallen wäre und der Schaffhauser Veranstalter das Programm ohne Unterstützung nicht finanzieren konnte.

Schliesslich hat der Bundesrat in der Agglomeration Solothurn einen UKW-Programmplatz gestrichen. Die bisher in den Weisungen verankerte Region wurde 1996 für ein nicht- oder schwachkommerzielles Radio ausgeschrieben. Bis heute konnte jedoch mangels Interesse keine Konzession vergeben werden.

Die Weisungen des Bundesrates für die Sendernetzplanung bilden die Grundlage für die Gestaltung der Schweizer Lokalradiolandschaft. So sind in den 1994 bzw. 1996 verabschiedeten Weisungen alle Regionen definiert, in denen Radioprogramme über UKW verbreitet werden können. Die Weisungen sind bis Ende 2004 gültig.

zurück