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Die Schweiz beteiligt
sich an der Erhaltung des afghanischen Weltkulturerbes
BERN. Der Bundesrat ermächtigt das EDA, für die Periode 2004 bis 2005 der UNESCO eine Finanzhilfe von insgesamt 397'000 Franken als Beitrag an die Restaurierung eines zum afghanischen Weltkulturerbe gehörenden, aus Lehmziegeln erbauten Festungsbaus zu gewähren. Gleichzeitig werden afghanische Handwerker in hauseigenen Ateliers von Experten in der Restaurierung traditioneller Lehmziegelbauten ausgebildet. Nach Abschluss der Instandstellung wird in dem Gebäude ein Museum eingerichtet. Am 3. Juli 2003 hat das Welterbekomitee der UNESCO das Bamian-Tal in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen und es gleichzeitig auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. Das Bamian-Tal ist eine mit archäologischen Stätten durchsetzte Kulturlandschaft. Sie legt Zeugnis ab von den künstlerischen und religiösen Entwicklungen vom 1. bis 13. Jh. und ist heute noch Standort zahlreicher buddhistischer Kloster-Ensembles und Heiligtümer sowie Festungsbauten aus der islamischen Ära. Die Schweiz war in den Jahren 2002 und 2003 bereits mit insgesamt 194'000 Franken an der Restaurierung des Minaretts von Jam, welches 2002 in die Welterbeliste aufgenommen wurde, beteiligt. Auch hat sie die Einrichtung des Afghanistan-Museums in Bubendorf als Schutzhafen unterstützt. Nun hat die UNESCO der Schweiz in Anerkennung ihres Engagements zugunsten des Wiederaufbaus in Afghanistan das Projekt im Bamian-Tal zur Unterstützung vorgeschlagen. Der Schutz des Kultur- und Naturerbes ist eine der Aufgaben, der sich die UNESCO bei ihrer Gründung 1945 verpflichtet hat. Als Mitglied der UNESCO und Vertragsstaat des Übereinkommens von 1972 über den Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt ist die Schweiz gehalten und willens, sich an gezielten Rettungsaktionen bedrohter Kultur- und Naturgüter finanziell zu beteiligen. |