Vermehrte Unterstützung durch den Bund im Asylbereich gefordert

ST. GALLEN. An der diesjährigen Herbstversammlung beschlossen die Ostschweizer Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement um verstärkte Unterstützung der Kantone im Asylbereich nachzusuchen. Hiezu unterbreiten sie dem Bund konkrete Vorschläge. Im Weiteren wollen sie die polizeiliche Ausbildung in einer Polizeischule Ostschweiz zusammenfassen für die Kriminaltechnik ein interkantonales Kompetenzzentrum in St.Gallen schaffen.

Die Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, in der die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und I.Rh., Schaffhausen, Zürich, Glarus und Graubünden vertreten sind, tagte unter dem Vorsitz der St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter in Teufen AR. Die Konferenz stellte, wenn auch teilweise in unterschiedlicher Ausprägung, übereinstimmend in allen Kantonen eine grosse Unzufriedenheit in Bezug auf die Vollzugssituation im Asylwesen fest.

Nachdem die Ostschweizer Justiz- und Polizeidirektionen bereits im April 2002 vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Verbesserungen verlangt hatten, präsentiert sich die Situation heute nicht wesentlich anders: Die Asylbewerberzahlen sind im Vergleich mit anderen westeuropäischen Staaten hoch; rund 90 Prozent der Asylsuchenden erfüllen die Voraussetzung für eine Asylgewährung nicht; Identität und Herkunft der Asylbewerber bleiben während des Verfahrens oftmals im Dunkeln; die Rückschaffung abgewiesener Asylbewerber scheitert an fehlenden Papieren, an unbekannter Identität und Herkunft sowie an der fehlenden Kooperation der Herkunftsstaaten.

Ostschweizer Kantone machen konkrete Vorschläge

Mit einem Schreiben vom 6. November 2003, das von den Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone einstimmig verabschiedet wurde, wird das EJPD ersucht, wirksame Massnahmen zur Korrektur der bedenklichen Situation zu ergreifen. Die Ostschweizer Kantone zeigen dafür eine breite Palette von Möglichkeiten auf:

Mit verbindlichen, gesetzlich fixierten Verfahrensfristen können die Asylverfahren beschleunigt werden. Vertiefte Herkunfts- und Identitätsabklärungen in einem frühen Stadium des Asylverfahrens verhindern, dass der Vollzug von Rückschaffungen nach rechtskräftig abgelehnten Asylentscheiden wegen unklarer Personalien blockiert werden kann. Die Abteilung Vollzugsunterstützung beim Bundesamt für Flüchtlinge leistet zwar fachlich gute Arbeit, muss aber personell ausgebaut werden, damit die notwendigen Papiere für Rückschaffungen rascher bereit gestellt werden können. Ausschaffungshaft muss in Ergänzung der heute gegebenen Haftgründe und in Anlehnung an die Standesinitiative des Kantons St.Gallen auch dann angeordnet werden können, wenn abgewiesene Asylbewerber ihre Identität und Herkunft nicht offenlegen und im Ausschaffungsverfahren nicht kooperieren. Die richterliche Haftprüfung ist zu vereinfachen, so dass sie möglichst ohne aufwendiges Beweisverfahren durchgeführt werden kann, und die zulässige Haftdauer - die heute bei maximaler Ausschöpfung von Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft höchstens zwölf Monate beträgt - muss ausgedehnt werden, um die Kooperationsbereitschaft von Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, zu fördern. Die fürsorgerechtliche Unterstützung soll nach Ablauf der Ausreisefrist auf das verfassungsrechtlich mögliche Minimum beschränkt werden und im Wesentlichen in Form von Naturalunterstützung gewährt werden. Für besonders unkooperative, renitente und dissoziale Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene ist die Unterbringung in weitgehend geschlossenen Unterkünften vorzusehen; nur mit einer Einschränkung der heute gegebenen Mobilität können Drogenhandel, Delinquenz und unkooperatives Verhalten eingedämmt werden. Die Anstrengungen für den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen sind zu intensivieren.

Kantone unterstützen Umsetzung

Die Ostschweizer Kantone sind gewillt, die humanitäre asylpolitische Tradition und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu achten. Wo aber die Grundlagen des Asylrechts verletzt und die gesellschaftlichen Spielregeln des Zusammenlebens missachtet werden, muss der Staat mit den richtigen Instrumenten eingreifen und Missbräuche verhindern oder zumindest sanktionieren können.

Die Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone verstehen ihre Forderungen daher als konkrete Vorschläge zur Lösung der anstehenden Probleme, die aus Sicht der Vollzugspraktiker zu namhaften Verbesserungen der Situation führen werden, insbesondere im Vollzugsbereich des Asylrechts. Sie haben dem EJPD auch ihre uneingeschränkte Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge zugesichert. Allerdings bleibt der eigenständige Spielraum der Kantone beschränkt: Die gesamte Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich liegt ebenso in der abschliessenden Kompetenz des Bundes wie die Durchführung der Asylverfahren; den Kantonen obliegt im Wesentlichen nur der Vollzug.

Bekenntnis zur interkantonalen Zusammenarbeit

Die weiteren Beschlüsse der Konferenz der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sind geprägt vom Willen zur gegenseitigen Zusammenarbeit. Insbesondere in der Ausbildung der Polizeikräfte soll eine Ostschweizerische Polizeischule einen einheitlichen Ausbildungsstandard für alle beteiligten Polizeikorps ermöglichen. Die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich bleibt dabei eine wichtige Partnerorganisation; über die Möglichkeiten zur intensivierten Zusammenarbeit wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Für den Standort der Ostschweizerischen Polizeischule stehen die Kantone Thurgau und Graubünden im Vordergrund, nachdem der Kanton St.Gallen seine Kandidatur aus regionalpolitischen Überlegungen zurückgezogen hat. Ziel ist es, die Polizeischule ab dem Jahr 2006 in Betrieb zu nehmen.

Ebenfalls eine intensive Zusammenarbeit wird im Bereich der Kriminaltechnik angestrebt. Die Anforderungen an Laboranalysen, Schusswaffenüberprüfungen, Brandfallermittlungen, Betäubungsmittelanalysen usw. werden nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen immer höher, sondern auch für deren gerichtsverwertbare Nachweisbarkeit. Nachdem die Kriminalpolizei St.Gallen bereits einen eigenen kriminaltechnischen Dienst aufgebaut hat, wird diese Dienststelle zu einem eigentlichen Kompetenzzentrum für die Ostschweizer Kantone aufgewertet. Gegen Verrechnung der Kosten steht dieses Kompetenzzentrum inskünftig für kriminaltechnische Aufträge aller Ostschweizer Kantone zur Verfügung.

Der Asylbereich: ein Zusammenspiel verschiedener Behörden

Im schweizerischen Asylwesen spielen zahlreiche Zuständigkeiten, die sich gegenseitig bedingen und ergänzen:

Der Bund ist für die Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich und damit für die Gestaltung der gesamten Ausländerpolitik allein zuständig. Im Asylverfahren obliegen ihm die Entgegennahme und die Behandlung der Asylgesuche. In Empfangsstellen des Bundes finden Asylsuchende ihre erste Aufnahme in der Schweiz. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) gewährt Asyl, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,. Gegen ablehnende Asylentscheide des BFF kann bei der Schweizerischen Asylrekurskommission Beschwerde geführt werden.

Die kantonalen Polizeidepartemente unterstützen das BFF während der Asylverfahren, indem sie insbesondere Befragungen durchführen und die notwendigen Papiere für den Aufenthalt ausfertigen. Die Haupttätigkeit der Polizeidirektionen setzt indessen erst nach abgeschlossenen Asylverfahren ein, indem sie negative Asylentscheide zu vollziehen und für die Ausreise der abgewiesenen Asylsuchenden zu sorgen haben (Papierbeschaffung, Kontrolle der Ausreise, Organisation der Rückreise). Allenfalls erfolgen auch Ausschaffungen mit polizeilicher Hilfe. Beim Vollzug von Ausweisungen und bei einigen Staaten auch bei der Papierbeschaffung nehmen die Polizeidirektionen die Dienste der Abteilung Vollzugsunterstützung des BFF in Anspruch.

Während des Asylverfahrens werden die Asylsuchenden aus den Empfangsstellen des Bundes den Kantonen zugewiesen. Die Unterbringung und Betreuung dieser Personen erfolgt nicht durch die kantonalen Polizeidepartemente, sondern durch jene Departemente, die für das Sozialwesen zuständig sind. In der Regel führen diese für eine erste Phase, während der sich die zugewiesenen Asylsuchenden in den Kantonen aufhalten, d.h. für rund drei Monate, Durchgangszentren. Nach Ablauf dieser ersten Phase werden die Asylsuchenden den Gemeinden zugewiesen.

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