FREIBURG. Die Direktion für Gesundheit und Soziales informiert über den Stand der Spitalplanung im Kanton Freiburg, insbesondere über die Spitalplanung im Seebezirk

INTERVIEW VON RUTH LÜTHI, STAATSRÄTIN, DIREKTORIN FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES

Frau Staatsrätin, das im Jahr 1997 in Angriff genommene Dossier Spitalplanung ist im südlichen Kantonsteil und in der Broyeregion gut vorangeschritten.

Ja, die im Planungsbericht 1997 erwogenen Lösungen wurden rascher als vorgesehen umgesetzt. Das interkantonale Spital der Broyeregion wurde 1999 geschaffen und das Spital des Freiburger Südens (HSF), das die Standorte von Riaz, Châtel-St-Denis und Billens umfasst, ist seit 2001 in Betrieb. Sicherlich war es nicht leicht, die Bevölkerung und das betroffene Personal für die Änderung des Auftrags dieser verschiedenen Spitalstandorte zu gewinnen, doch habe ich festgestellt, dass sich die Mentalität seit dem ersten, gescheiterten Versuch einer Spitalplanung in den Achtziger Jahren entwickelt hat. Der Entscheid, die verschiedenen Partner in den Prozess einzubeziehen, hat Früchte getragen. Es befriedigt mich auch, dass diese Änderungen schrittweise erfolgt sind. Dadurch war es uns möglich, das betroffene Personal zu verschonen, für mich eine wesentliche Voraussetzung.

Der Spitalplanungsbericht 1997 sah vor, das Spital Meyriez in ein Behandlungs- und Rehabilitationszentrum (BRZ) umzuwandeln, wie andere Spitäler des Kantons. Sechs Jahre später hinkt der Seebezirk in der Umsetzung der Spitalplanung immer noch hinterher. Warum ?

Nein, das ist falsch. Sogar in Bezug auf den Seebezirk ist das Dossier Spitalplanung rascher vorangeschritten als vorgesehen. Im Jahr 1997 sieht der Bericht schon für den nordöstlichen Kantonsteil eine Neubeurteilung vor der Umwandlung des Spitals Tafers in ein Regionalspital vor. Es ging darum, nicht in die gleichen Fehler wie die erste Spitalplanung zu verfallen, die man ohne Absprache mit den betroffenen Kreisen aufzwingen wollte. Der Staatsrat hat klar gesehen, dass die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Bezirke notwendig ist, um eine Lösung zu erarbeiten, die den Besonderheiten des Seebezirks Rechnung trägt. Deshalb hat er eine Kommission aus den verschiedenen betroffenen Akteuren eingesetzt, um einen Konsens zwischen den Vorgaben des Planungsberichts und den Forderungen der Vertreter des Seebezirks zu finden.

Ja, aber die von dieser Kommission bevorzugte Lösung ist vom Staatsrat abgelehnt worden…

Darin teilt der Staatsrat die Auffassung der Kommission für Gesundheitsplanung. Die vorgeschlagene Lösung eines Spitalzentrums verstösst gegen den Grundsatz, dass die Aufträge eines Spitalstandortes von der öffentlichen Hand (die schliesslich zahlt) bestimmt werden und nicht von der Spitalleitung. Zudem würde diese Lösung eine Abwanderung von Patientinnen und Patienten des Seebezirks in die Berner Spitäler nach sich ziehen, und dies würde die Freiburger Spitäler, namentlich das Kantonsspital, das Spital Tafers, aber auch das Spital Meyriez gefährden. Zusätzlich zu seinen eigenen Spitälern müsste der Kanton Freiburg diejenigen des Kantons Bern subventionieren. Und es ist nicht realistisch darauf zu hoffen, dass umgekehrt Patientinnen und Patienten des Kantons Bern ein Interesse daran hätten, sich im Kanton Freiburg behandeln zu lassen.

Inwiefern ist eine innerkantonale Lösung, wie sie vom Staatsrat befürwortet wird, vorteilhafter ?

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Spitälern innerhalb des Kantons liesse den Patientinnen und Patienten der verschiedenen Gemeinden des Seebezirks die freie Wahl unter den Standorten, an denen sie sich behandeln lassen wollen. Zum anderen könnte die Vergrösserung des Spitals Tafers vermieden werden, um die man nicht umhin kommt, wenn man die Lösung eines einzigen Regionalspitals für alle Patientinnen und Patienten des Seebezirks ins Auge fasst. Der Staatsrat ist auch nicht gegen eine Zusammenarbeit mit einem einzigen Berner Spital, dem Spital von Aarberg. Aus der Studie der vom Staatsrat beauftragten Experten von H Focus geht hervor, dass die innerkantonale Lösung (Freiburger Lösung) am kostengünstigsten ist.

Eine andere Lösung wäre diejenige des Status quo, also die Beibehaltung der Situation des Spitals Meyriez. Warum wurde diese Lösung nicht erwogen ?

Der Bericht von 1997 sagt es schon und die von H Focus durchgeführte Studie bestätigt es : geht man von rein quantitativen Kriterien aus, so zeigt sich, dass das Spital Meyriez den Kriterien, die ein Akutpflegespital erfüllen muss, nicht entspricht. Zum einen müssten erhebliche Investitionen in Bezug auf die Infrastruktur und das Personal getätigt werden, um mit der spitalmedizinischen Entwicklung Schritt halten zu können. Zum anderen sind die Kosten je Spitalpflegetag zu hoch und ist das Bevölkerungsaufkommen zu klein, als dass das Spital Meyriez seine Mittel effizient bewirtschaften könnte. Ausserdem besteht ein hoher Bedarf nach einem Behandlungs- und Rehabilitationszentrum (BRZ) im deutschsprachigen Kantonsteil. Im Lichte dieser Kriterien erscheint der Entscheid, das Spital Meyriez in ein Behandlungs- und Rehabilitationszentrum umzuwandeln, unvermeidlich.

Ein Bericht, den die Gemeinden des Seebezirks einem unabhängigen Experten (Herrn Balthasar) in Auftrag gaben, führt aber an, die Lösung des Status quo sei vorteilhafter als diejenige der innerkantonalen Zusammenarbeit. Wie erklären Sie sich die Meinungsunterschiede zwischen Sachverständigen ein und derselben Branche ?

Die Unterschiede zwischen dem Bericht von H Focus und demjenigen von Herrn Balthasar haben uns auch erstaunt. Liest man jedoch die beiden Dokumente aufmerksam durch, so stellt man grundlegende Unterschiede in der Verwendung bestimmter Zahlen fest. Wenn Herr Balthasar zum Beispiel die Kosten berechnet, die durch die Umwandlung des Spitals Meyriez in ein Behandlungs- und Rehabiliationszentrum (BRZ) anfallen, so stellt man eine gewisse Ungereimtheit in der Verwendung der als Berechnungsgrundlage dienenden Zahlen fest. Der Aufwand nämlich wurde aufgrund des heutigen Aufwands des Spitals Meyriez berechnet, der Ertrag hingegen aufgrund des Ertrags eines BRZ. Man weiss aber, dass ein Akutpflegespital (und das Spital Meyriez ist heute ein solches) wesentlich höhere Infrastruktur- und Personalkosten ausweist als ein BRZ. Bei einem kohärenten Vorgehen hätte man also den Aufwand und den Ertrag eines BRZ zum Vergleich heranziehen müssen. Somit verwundert es denn nicht, dass der Bericht von Herrn Balthasar eine Umwandlung des Spitals Meyriez in ein BRZ nicht befürwortet. Dieses Beispiel ist bei weitem nicht das einzige, doch besteht vielleicht eine Logik in diesem Vorgehen. Deshalb möchte der Staatsrat demnächst mit den beiden Experten zusammentreffen. Sein Ziel besteht darin, die Divergenzen zwischen ihnen zu klären, um einen Entscheid fällen zu können, der allen verfügbaren Aspekten Rechnung trägt.

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