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Militärischer Flugdienst totalrevidiert
BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Totalrevision der Verordnung über den militärischen Flugdienst (MFV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Mit Blick auf die Armee XXI mussten die rechtlichen Grundlagen der Luftwaffe den neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen sowie den neuen Strukturen und Begriffen angepasst werden. Von materiellen Änderungen sind namentlich die Milizmilitärpiloten betroffen: ihr Höchstalter wird von 52 auf 50 Jahre reduziert. Die revidierte Militärflugdienstverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die Zulassung und den Dienst für die Angehörigen des militärischen Flugdienstes. Mit der Revision wird das eigentliche Ausbildungskonzept umgesetzt, was sich vor allem in den neuen Anstellungsbedingungen für Berufsmilitärpiloten niederschlägt. Nachdem in der Armee XXI die weiblichen Armeeangehörigen Zugang zu allen Funktionen haben, konnten die bisherigen diesbezüglichen Einschränkungen aufgehoben werden. Die materiellen Änderungen der Revision sind geringfügig. Das Höchstalter für Milizmilitärpiloten wird von 52 auf 50 Jahre reduziert, wobei das VBS die Möglichkeit hat, weitergehende Einschränkungen zu erlassen. Derselben Regelung unterworden sind Berufsbordoperateure, Berufs-FLIR-Operateure, Berufsbordfotografen und Milizdrohnenoperateure. |