Bundesrat verabschiedet Botschaft

BERN. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von fünf Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:

• Kanton Zürich: Neuorganisation der Schulpflege;

• Kanton Glarus: Neuorganisation der Jugendstrafrechtspflege und Ausdehnung der gegenseitigen Unterstützungspflicht;

• Kanton Solothurn: kleineres Quorum für das Veto des Grossen Rates gegen Verordnungen des Regierungsrates;

• Kanton Appenzell Innerrhoden: Verwantwortlichkeit von Verwaltungsbeamten;

• Kanton Aargau: Verkleinerung des Grossen Rates und Reform der Wahlkreise.

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