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Bundesrat verabschiedet
Botschaft
BERN. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von fünf Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand: • Kanton Zürich: Neuorganisation der Schulpflege; • Kanton Glarus: Neuorganisation der Jugendstrafrechtspflege und Ausdehnung der gegenseitigen Unterstützungspflicht; • Kanton Solothurn: kleineres Quorum für das Veto des Grossen Rates gegen Verordnungen des Regierungsrates; • Kanton Appenzell Innerrhoden: Verwantwortlichkeit von Verwaltungsbeamten; • Kanton Aargau: Verkleinerung des Grossen Rates und Reform der Wahlkreise. |