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Liechtenstein erhält
Zugang zur Bevölkerungsschutz-Ausbildung des Bundes
BERN. Das Ausbildungsangebot des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) steht auch Personen aus Liechtenstein zur Verfügung. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Fürstentum genehmigt. Die Ausbildungszusammenarbeit mit dem Nachbarland wird im Hinblick auf das neue "Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)", das am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, vertraglich geregelt. Die gute Zusammenarbeit des BABS mit dem Amt für Zivilschutz und Landesversorgung des Fürstentums Liechtenstein (AZSLV) soll damit auch gefestigt werden. Die vorliegende Vereinbarung ermöglicht es Personen aus Liechtenstein, am gesamten Ausbildungsangebot des BABS teilzunehmen. Sie regelt das Anmeldeverfahren, die Durchführung der Kurse, die Rahmenbedingungen sowie die Abgeltung der Kosten. Die Kurse finden in der Regel im Eidgenössischen Ausbildungszentrum in Schwarzenburg (BE) statt; einzelne Kurse werden auch in Liechtenstein durchgeführt. Die Unterzeichnung wird anlässlich des Eidg. Zivilschutz-Rapports vom 4./5. Dezember 2003 in Schwarzenburg erfolgen. Für das Fürstentum Liechtenstein wird Alfred Vogt, Vorsteher des AZSLV, signieren, für die Schweiz Willi Scholl, Direktor des BABS. |