Bundesrat verabschiedet Verordnung über die Militärdienstpflicht

BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Damit ist nun das Gros der bundesrätlichen Regelungen, welche die Militärdienstpflicht betreffen, in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Es handelt sich insbesondere um die Bereiche Ausbildungsdienstpflicht, Ausbildungsdienste, Beförderungen, Mutationen und Dienstverschiebungen.

Die Armeereform und die Revision des Militärgesetzes verlangten umfassende Anpassungen der Verordnung über die Militärdienstpflicht in den Bereichen Altersgrenzen, kürzere Gesamtdienstleistungspflicht und längere Rekrutenschulen.

Die neuen Kompetenzregelungen zwischen Bund und Kanton wirken sich insbesondere auf das Dienstverschiebungswesen aus. So müssen neu ab dem 1. Januar 2004 die Dienstverschiebungsgesuche der Soldaten beim Wohnortskanton eingereicht werden.

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