Erster Auslieferungsfall an Serbien 

Bern. Die Schweiz hat am vergangenen Freitag einen gebürtigen Serben an die Republik Serbien ausgeliefert. Er flog am Freitag Abend in Begleitung zweier serbischer Polizisten von Zürich Richtung Belgrad. Die ausgelieferte Person war am 13. Mai 2003 im Kanton Zürich verhaftet und in provisorische Auslieferungshaft versetzt worden. Die Verhaftung erfolgte gestützt auf ein Verhafts- und Auslieferungsersuchen, das die Botschaft von Serbien und Montenegro in Bern dem Bundesamt für Justiz (BJ) am 29. April 2003 übergeben hatte. 

Dem Ersuchen lag ein Gerichtsurteil zugrunde, das am 30. September 1999 vom Obersten Gerichtshof Serbiens gegen die Person ausgesprochen worden ist. Der gebürtige Serbe wird darin wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er befand sich vom 15. September 1996 bis zum 5. Juli 1999 in Serbien in einer Haftanstalt, in die er nach einem Wochenendurlaub nicht mehr zurückgekehrt ist.

Gegen die Auslieferung legte die betroffene Person Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Das Bundesgericht wies die Beschwerde in seinem Urteil vom 15. September 2003 ab und stimmte dem Auslieferungsentscheid des BJ zu.

Auslieferungen zwischen der Schweiz und Serbien richten sich nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen, das die junge Republik Serbien Ende 2002 ratifiziert hat.

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