Neues Finanzhaushaltsgesetz geht in die Vernehmlassung 

Graubünden. Die Bündner Regierung will das Finanzhaushaltsgesetz FHG von 1998 revidieren und schickt ihren Entwurf in eine verwaltungsinterne Vernehmlassung. Die bisherigen Erfahrungswerte, diverse Vorstösse im Grossen Rat und die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse verlangen eine Totalrevision, unter anderem mit folgenden Schwerpunkten: - Die vom Grossen Rat im Oktober 2000 beschlossenen Bedingungen für die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse werden detailliert festgelegt; - die Anliegen des Parlaments werden berücksichtigt; - die Grundlagen, um den Kantonshaushalt flexibel und stufengerecht zu führen, werden verbessert, und - das FHG wird an die neue Kantonsverfassung angepasst. 

Zudem sollen gewisse Finanzkompetenzen an die Geschäftsprüfungskommission GPK und an die Regierung delegiert werden: Über die definitive Umsetzung von allfälligen globalen Budgetkürzungen durch den Grossen Rat und die abschliessende Bewilligung von sämtlichen Nachtragskrediten - auch jenen während einer Grossrats-Session - soll neu die GPK entscheiden können. Die Regierung soll hingegen neu Bürgschaften im Rahmen der Wirtschaftsförderung gewähren und Kraftwerksbeteiligungen aufstocken können. Für die Delegation von Ausgaben- und Kreditbewilligungskompetenzen an die GPK und an die Regierung muss allerdings auch ein Artikel in der neuen Kantonsverfassung revidiert werden. Die Vernehmlassung für die Totalrevision des FHG und für die Revision von Art. 35 der neuen Kantonsverfassung läuft bis Ende November 2003.

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