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Änderungen des
Polizeigesetzes gehen in die Vernehmlassung
BERN. Zur verstärkten Bekämpfung der häuslichen Gewalt und der Gewalt gegen Behörden hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Polizei- und Militärdirektion beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren für eine Änderung des Polizeigesetzes zu eröffnen. Vorgesehen sind die Einführung eines Rayonverbots sowie eines maximal siebentägigen Sicherheitsgewahrsams. Die Bestrebungen zur verstärkten Bekämpfung von Gewalt und Drohungen im sozialen Umfeld und von Gewalt gegen Behörden und deren Mitglieder haben gezeigt, dass eine wirksame Bekämpfung zusätzliche Mittel erfordert. Die hierzu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sollen mit einer Änderung des kantonalen Polizeigesetzes geschaffen werden. Im Zentrum der Gesetzesrevision steht die Bekämpfung häuslicher Gewalt, die vorliegt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung psychische, physische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Der Entwurf zur Gesetzesänderung hat die Polizei- und Militärdirektion in die Vernehmlassung geschickt. Im Vordergrund steht die Möglichkeit, eine Person, von der eine unmittelbare Gefahr für die psychische, physische oder sexuelle Integrität einer anderen Person ausgeht, mit einer Fernhaltung, d.h. einem eigentlichen Rayonverbot von bestimmten Orten fernzuhalten. Bei häuslicher Gewalt wird sich diese Wegweisung während 14 Tagen auch auf die Wohnung des Täters oder der Täterin beziehen können. Zusätzlich ist bei besonders akuter Gefährdung für eine kurze, sieben Tage nicht überschreitende Zeit, die Anordnung eines Sicherheitsgewahrsams vorgesehen. Damit kann der gefährdeten Person genügend Zeit zur Einleitung der notwendigen Massnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Sicherheitsgewahrsam wird in jedem einzelnen Fall durch eine Justizbehörde angeordnet und automatisch durch das Haftgericht überprüft werden. Parallel zum Verfahren der Gesetzesänderung erfolgen die konzeptionellen Arbeiten des Berner Interventionsprojekts gegen häusliche Gewalt. Damit wird ermöglicht, gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen die weiteren geplanten präventiven und unterstützenden Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung häuslicher Gewalt umzusetzen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung und den begleitenden flankierenden Massnahmen wird das frühzeitige, aktive und professionelle Eingreifen ermöglicht. Es sollen damit weitere Gewalthandlungen verhindert, die Folgen fortgesetzter Gewalt eingedämmt und ein Beitrag an das Durchbrechen der Gewaltspirale geleistet werden. |