Antipersonenminen: Präzisierungen im Kriegsmaterialgesetz

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt einstimmig, zwei Artikel im Kriegsmaterialgesetz so zu präzisieren, dass jegliche Unklarheit in Bezug auf die Haltung unseres Landes zu Antipersonenminen ausgeschlossen wird. Im Weiteren beantragt die Kommission einstimmig, der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen zuzustimmen; mit dieser Änderung soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden.

BERN. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einhellig, der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zuzustimmen. Diese Revision geht auf die parlamentarische Initiative Dupraz zurück, welche verlangte, dass zwei Bestimmungen des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Vertrag) wörtlich in das Eidgenössische Kriegsmaterialgesetz überführt werden. Zum einen handelt es sich um die Bestimmung, in der die Vorrichtung "Aufnahmesperre" definiert wird, zum andern um die Ausnahmeregelung, wonach die Zurückbehaltung oder die Weitergabe einer Anzahl von Antipersonenminen für die Entwicklung von Verfahren zur Minensuche, Minenräumung oder Minenvernichtung und für die Ausbildung in diesen Verfahren zulässig ist. Diese beiden Bestimmungen sollen KMG-Gesetz aufgenommen werden.

Die SiK-S ist der Auffassung, dass der Ottawa-Vertrag ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Antipersonenminen ist. Der Begriff "Aufnahmesperre" ist von zentraler Bedeutung, da er die Unterscheidung zwischen Antipersonenmine und Fahrzeugmine ermöglicht. Diese Anpassungen zielen nicht auf eine inhaltliche Änderung des Gesetzes ab, sondern darauf, dieses Gesetz so auszugestalten, dass es auch für mit unserer Rechtssystematik nicht vertraute Kreise ohne Makel dasteht. In den Augen der Kommission drängt sich die beantragte Änderung auf, weil die Schweiz dadurch ein politisches und humanitäres Signal aussendet. Der Nationalrat stimmte dieser Revision am 4. Juni dieses Jahres mit 89 Stimmen oppositionslos zu.

Ebenfalls einstimmig beantragt die SiK-S, der Änderung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen zuzustimmen. Mit dieser Änderung soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden. Mit dem geänderten Artikel des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 wird nach Auffassung der Kommission ein weiterer wichtiger Schritt zur Ausgestaltung der Regeln für nicht internationale bewaffnete Konflikte getan. Er zeigt die wachsende Bereitschaft der Staaten, die bei internationalen bewaffneten Konflikten anerkannten Regeln auch in internen Konflikten anzuwenden. Dies ist aus humanitärer Sicht absolut notwendig, da heute die meisten bewaffneten Konflikte nicht internationaler Natur sind. Der Nationalrat stimmte dieser Änderung in der vergangenen Herbstsession mit 98 Stimmen oppositionslos zu.

Die Kommission tagte am 17. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, im Ausbildungszentrum für Zeitkader in Sarnen. Bei dieser Gelegenheit wurde sie von Oberst Rossini über die Ausbildung in diesem Zentrum informiert.

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