Änderung des Reglements über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports zurück

URI. Der Regierungsrat hat eine Änderung des Reglements über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports beschlossen. Seit dem Jahr 1984 gilt das Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports, das die Verbotszone "Isleten" betrifft. Dieses hat sich bewährt und wird materiell nicht geändert. Hingegen werden zwei neue Verbotszonen ausgeschieden: die Verbotszone beim Strandbad Flüelen und jene im Felssturzgebiet Harderband. Die neu zu schaffende Verbotszone beim Strandbad Flüelen ist jener an der Isleten vergleichbar. Deshalb ist es angezeigt, an beiden Orten die gleichen Verhaltensvorschriften und -regeln vorzusehen. Demgegenüber dient die Verbotszone Harderband in erster Linie dem Schutz vor Steinschlaggefahr. Dort ist es verboten, zu schwimmen, zu tauchen und sich dort mit Schiffen, Surfbrettern oder Drachensegelbrettern oder dergleichen aufzuhalten.

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