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Verordnung über die
Verwaltung der Armee der A XXI angepasst
BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA) der Armee XXI angepasst und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Neben sprachlichen Änderungen - Offiziersaspiranten heissen künftig Offiziersanwärter - wird u.a. die Soldskala den neuen Unteroffiziersgraden angepasst. So beträgt beispielsweise der Tagessold eines Hauptadjutanten Fr. 11.50, jener eines Oberwachtmeisters Fr. 8.50 (im Vergleich: Adjutantunteroffizier Fr. 10.00, Wachtmeister Fr. 8.00). Um die mit dem Projekt "Verpflegung XXI" beabsichtigten Einsparungen zu realisieren, wird die Lieferung von Lebensmitteln auf Waffenplätze neu geregelt. Für diese Lieferungen erlässt die Logistikbasis der Armee allgemeine Kaufbedingungen, die für die Truppe beim Abschluss von Verträgen verbindlich sind. Schliesslich wird auch das militärische Schadenwesen neu geregelt. Die Schatzungskommissionen unter der Oberaufsicht des Oberfeldkommissärs werden aufgehoben. Deren Aufgaben werden zusammen mit denjenigen des heutigen Oberfeldkommissariats und Teilaufgaben der Eidg. Fahrzeugkontrolle in das neue "Schadenzentrum VBS" überführt. |