Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit Angeboten für Hochbegabte

ZÜRICH. Der Regierungsrat hat beschlossen, der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte beizutreten. Diese regelt für Ausbildungsgänge von Hochbegabten den interkantonalen Zugang, die Stellung der Schülerinnen und Schüler sowie die finanzielle Abgeltung zwischen teilnehmenden Kantonen.

Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufe I und II und unterscheidet zwischen dem Standortkanton und dem Wohnsitzkanton. Der Standortkanton meldet die Ausbildungsgänge, welche verbunden mit einem Unterstützungsangebot gezielt eine Hochbegabung fördern und zu einem anerkannten Abschluss führen. Der jeweilige Wohnsitzkanton, in dem die Schülerinnen und Schüler ihren gegenwärtigen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben, erklärt seine Zahlungsbereitschaft für die einzelnen Ausbildungsgänge.

Die gezielte Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe jeder Bildungsstufe. Ein interkantonales Abkommen für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten in allen Bereichen ist eine Form der Begabtenförderung und deshalb grundsätzlich begrüssenswert. Mit der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte können die verschiedenen Angebote koordiniert und durch eine Regelung der Zugang in diesem Bereich erleichtert werden.

Der Kanton Zürich führt bereits Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte: Auf der Sekundarstufe I die Oberstufenschulen Kunst und Sport (K+S) als Schulversuch und auf der Sekundarstufe II die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl. Der Kanton Zürich deckt mit einem bereits reichhaltigen eigenen Bildungsangebot seinen Bedarf ab und wird nur beschränkt auf ausserkantonale Bildungsangebote zurückgreifen müssen. Er wird vornehmlich Schülerinnen und Schüler aus anderen Kanton aufnehmen.

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