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MWST: Geltungsbereich
des Beherbergungs-Sondersatzes verlängert
BERN. Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Verlängerung der Geltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Am 20. Juni 2003 haben National- und Ständerat beschlossen, die Geltung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zu verlängern. Mit der notwendigen Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWSTG) wird die Geltung des Sondersatzes von 3,6 Prozent bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2004 beschlossen. Die aus der Beibehaltung des Sondersatzes resultierenden Mindererträge werden auf gut 150 Millionen Franken beziffert. |