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Neue Verordnung über
die Organisation der Armee
BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Organisation der Armee (VOA) verabschiedet. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft und ersetzt die bisherige Verordnung gleichen Namens und die Verordnung über den Armeestab (VAst). Sie regelt die Detailorganisation der Armee XXI. Gegenüber der bisherigen Armee 95 unterscheidet sich die Armee XXI in der Detailorganisation im Wesentlichen in folgenden Punkten: · Die kantonalen Truppen werden aufgehoben. Die Kantone werden aber weiterhin bestimmte Aufgaben im Bereich des Personellen der Truppe wahrnehmen. Hierzu werden die einzelnen Truppenkörper und Formationen jeweils einem bestimmten Kanton zugewiesen. · Die einzelnen Formationen und Truppenkörper erhalten zu ihrem eigentlichen Sollbestand eine Bereitschaftsreserve. Mit dieser Bereitschaftsreserve soll sichergestellt werden, dass die Einheiten im Dienst über genügend einrückende Angehörige der Armee verfügen, um den Auftrag erfüllen zu können. · Im Bereich der Mannschaft und der Unteroffiziere werden folgende neue Grade eingeführt: · Obergefreiter: Er ist der Gruppenführer-Stellvertreter oder ein Spezialist auf Stufe Einheit. · Oberwachtmeister: Er ist der Zugführer-Stellvertreter. · Hauptfeldweibel: Er ist der Einheitsfeldweibel. · Hauptadjutant: Er ist ein Führungsgehilfe auf Stufe Brigade. · Chefadjutant: Er ist ein Führungsgehilfe auf Stufe Territorialregion · Für die weiblichen Angehörigen der Armee sind bei entsprechender Eignung grundsätzlich alle Funktionen zugänglich. Die Beschränkung auf Funktionen ohne Kampfauftrag entfällt. |