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Verordnung über die
ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und
Dachverbänden
BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch im Rahmen von Armee XXI und VBS XXI die Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden verabschiedet und auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Bereits bisher hatte der Bund neben der eigentlichen ausserdienstlichen militärischen Ausbildung auch Fachwettkämpfe und den ausserdienstlichen Militärsport unterstützt. Neu wird in diese Ausbildung auch die Vermittlung von sicherheits- und militärpolitischen Informationen integriert werden. Der VBS-Bereich Verteidigung wird diese freiwillige Tätigkeit künftig mit Ausbildungsmodulen unterstützen. Infolge der hohen Komplexität und der zunehmenden Technisierung der militärischen Ausbildung wird dafür vermehrt auch Berufspersonal zur Verfügung gestellt. Neu sollen an dieser Ausbildung auch ehemalige Angehörige der Armee und Jugendliche teilnehmen dürfen. |