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Kinderzulagen in der
Landwirtschaft werden erhöht
BERN. Der Bundesrat erhöht per 1. Januar 2004 die Kinderzulagen in der Landwirtschaft um monatlich 5 Franken. In den Genuss dieser Zulagen kommen nur Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Bauernfamilien in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten auszugleichen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kinderzulagen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) an die wirtschaftliche Entwicklung und an die Entwicklung der kantonalen Ansätze für Familienzulagen anzupassen. Die Kinderzulagen belaufen sich ab 1. Januar 2004 auf folgende Beträge: . 170 Franken (175 Franken ab dem dritten Kind) für Talgebiete . 190 Franken (195 Franken ab dem dritten Kind) für Berggebiete Die Kinderzulagen stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu, wenn ihr reines Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze erhöht sich um 5'000 Franken pro Kind. Bei Einkommen, welche die Einkommensgrenze um höchstens 7'000 Franken übersteigen, besteht Anspruch auf einen Teil der Zulagen. Die nun beschlossene Erhöhung hat Mehrkosten von jährlich 3,5 Millionen Franken zur Folge. Davon trägt der Bund zwei Drittel, die Kantone tragen einen Drittel. Letztmals wurden die Kinderzulagen vor zwei Jahren erhöht. |