Vorgaben für die Post zum flächendeckenden Poststellennetz

BERN. Zur Sicherstellung der Grundversorgung im Postmarkt erhält die Schweizer Post erstmals verbindliche Vorgaben für ein flächendeckendes Poststellennetz. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Postgesetz mit der dazugehörigen Verordnung auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig mit der Senkung der Monopolgrenzen für Pakete werden die Marktüberwachung und die Wettbewerbsaufsicht geregelt. Damit sind wesentliche Forderungen der Initiative "Postdienst für alle" erfüllt.

Der Postsektor befindet sich europaweit im raschen Wandel: offene Märkte, neue Technologien und neue Kundenbedürfnisse fordern die Unternehmen wie die Politik heraus. Bundesrat und Parlament haben in den letzten Jahren mit der Gesamtschau Post und der Revision des Postgesetzes die Eckwerte für die weitere Entwicklung des Postwesens in der Schweiz gesetzt. Ziele bleiben die flächendeckende und preiswerte Versorgung mit Postdienstleistungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Post. Mit der revidierten Gesetzgebung, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, wird das Konzept im Detail umgesetzt.

Gemäss dem revidierten Postgesetz garantiert die Post weiterhin die Grundversorgung in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen und unterhält zu diesem Zweck ein flächendeckendes Poststellennetz. In der Verordnung konkretisiert der Bundesrat diese Vorgaben wie folgt:

· Regionen: Die Post berücksichtigt die Eigenheiten der Regionen und unterhält auch künftig pro Region mindestens eine Poststelle mit dem gesamten Angebot des Universaldienstes. Diese liegt in angemessener Distanz zu den Kunden. Die Post soll ihre Entscheidungen auf die bekannten Planungsregionen stützen. Damit werden die Eigenheiten einer Region möglichst gut berücksichtigt und die Kantone haben Einfluss auf die Bildung der Raumplanungsregionen.

· Verfahren: Bei der Schliessung einer Poststelle werden die betroffenen Gemeinden angehört. Kommt keine Einigung zustande, prüft die vom Departement eingesetzte unabhängige Kommission das Dossier und gibt eine Empfehlung ab. Die Entscheidung liegt in der Kompetenz der Post.

· Qualität: Der Zugang zum Universaldienst, die Qualität der Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit sollen regelmässig von unabhängiger Stelle überprüft werden.

· Aufsicht: Die Post und die Wettbewerber müssen der Regulationsbehörde jährlich Bericht erstatten.

Die Vorgaben zum Poststellennetz sind genügend flexibel, damit die Post auf die Kundenwünsche eingehen kann:

Private Postunternehmen werden konzessionspflichtig

Auf Anfang 2004 öffnet die Schweiz den Postmarkt um einen weiteren Schritt: Private Unternehmen dürfen dann auch Pakete unter 2 Kilogramm befördern. Im Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für Briefe auf 100 Gramm gesenkt, sofern die Finanzierung der Grundversorgung gesichert ist. Dieser zweite Öffnungsschritt wird in einer späteren Revision der Postverordnung umgesetzt. Zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs schafft der Bundesrat mit der Verordnung eine Regulationsinstanz und regelt den Marktzutritt.

Private Postunternehmen müssen vom nächsten Jahr an im Besitz einer Konzession sein. Wer eine Konzession will, muss die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren bei den privaten Wettbewerbern geschaffen. Dies für den Fall, dass die Post den Universaldienst nicht mehr selber finanzieren könnte.

Die Postregulationsbehörde PostReg wird dem Generalsekretariat des UVEK administrativ zugewiesen. Weitere Informationen sind ab sofort unter www.postreg.admin.ch zu finden.

Wesentliche Anliegen der Initiative "Postdienst für alle" erfüllt

Postgesetz und revidierte Postverordnung nehmen wesentliche inhaltliche Anliegen der Volksinitiative "Postdienste für alle" auf, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt. Als Differenz verbleibt die Frage von Abgeltungen der Kosten der Grundversorgung. Das Parlament hat 2002 Abgeltungen abgelehnt. Auch aus Sicht des Bundesrates reichen die vorhandenen Finanzierungsinstrumente aus. Der Bundesrat hat in der Gesamtschau Post zugesichert, dass er dem Parlament eine Vorlage für Abgeltungen unterbreiten wird, wenn dies notwendig wäre.

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