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Verordnung über die
vordienstliche Ausbildung totalrevidiert
BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch mit Blick auf die Armee XXI der Totalrevision der Verordnung über die vordienstliche Ausbildung zugestimmt. Er ist der Ansicht, dass sich das bestehende System der vordienstlichen Ausbildung bewährt hat, welches die Vermittlung der für bestimmte Truppengattungen notwendigen Vorkenntnisse für die Rekrutenschule bezweckt. Nach Artikel 64 des Militärgesetzes unterstützt der Bund Verbände und Vereine bei der Durchführung der vordienstlichen Ausbildung. Das VBS kann solche Kurse selbst durchführen oder andere Organisationen damit beauftragen. Neu werden Jungmotorfahrer-, Train-, Veterinär- und Militärmusikkurse angeboten. Dagegen werden die Flugzeugerkennungs- und Erste-Hilfe-Kurse wegen mangelnden Bedarfs abgeschafft. Das Jungschützenwesen und die fliegerische Vorschulung gehören an sich auch zur vordienstlichen Ausbildung, sind jedoch anderweitig geregelt. |