Sonntagsverkäufe im Kanton Bern

BERN. Durch eine interkantonal ungleiche Bewilligungspraxis für Sonntagsarbeit ergibt sich für die Berner Wirtschaft eine unannehmbare Wettbewerbsverzerrung. Regierungsrätin Elisabeth Zölch-Balmer, Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Bern, greift jetzt korrigierend zugunsten der Berner Detaillisten ein.

Das beco Berner Wirtschaft hat aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids seine Praxis betreffend Bewilligungen für Sonntagsarbeit angepasst. Viele Detaillisten dürfen deshalb dieses Jahr aus ihrer Sicht unerwartet keine weihnächtlichen Sonntagsverkäufe mehr durchführen. Inzwischen zeigt sich, dass andere Kantone Sonntagsarbeit im bisher üblichen Umfang bewilligt haben. Das auf Bundesebene zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat leider darauf verzichtet, Weisungen für eine einheitliche Anwendung der einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu erlassen. Dadurch entstehen im interkantonalen Vergleich stossende Ungleichheiten.

Diese Benachteiligung des Berner Detailhandels wird von der Volkswirtschaftsdirektorin, Regierungsrätin Elisabeth Zölch-Balmer, nicht hingenommen. Sie heisst deshalb eine entsprechende Beschwerde gut und weist gleichzeitig das beco an, die abgewiesenen Gesuche wiederzuerwägen. Dabei sind die für den Arbeitnehmerschutz notwendigen Bedingungen zu beachten. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Sonntagsarbeit der betroffenen Arbeitnehmenden nur freiwillig erfolgt. Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch-Balmer geht davon aus, dass durch dieses Vorgehen die entstandenen Wettbewerbsnachteile im Verhältnis zu anderen Kantonen korrigiert und die aus volkswirtschaftlicher Sicht unhaltbare Schwächung des bernischen Detailhandels behoben wird.

Darüber hinaus wird die Volkswirtschaftsdirektorin in den nächsten Tagen beim eidgenössischen Volkswirtschaftdepartement schriftlich intervenieren und bis Ende März 2004 eine Lösung fordern, die den Sonntagsverkauf im Advent gesamtschweizerisch regeln soll.

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