Neue Staffeleggstrasse kann planmässig gebaut werden

Projektgenehmigung ist nicht abgelaufen

AARAU. Der Regierungsrat hat die Eingabe eines Bürgers beantwortet und ist auf dessen Begehren, den Bau wegen Verfalls der Projektgenehmigung zu untersagen, nicht eingetreten.

Ein Bürger hatte mit einer Eingabe an den Regierungsrat beantragt, es sei festzustellen, dass die „Baubewilligung für die NK 107 (Neue Staffeleggstrasse NK 107) verfallen ist und mit dem Bau gestützt auf die verwirkte Baubewilligung nicht mehr begonnen werden darf“. Das Baudepartement sei anzuweisen, einen Baubeginn zu unterlassen. Die Eingabe wurde auch in den Medien bekannt.

Der Regierungsrat trat nach Prüfung der Eingabe aber nicht auf das Feststellungsbegehren ein. In den verschiedenen Strassenbau- und Rechtsmittelverfahren bestand ausreichend Gelegenheit, die gegen den Bau sprechenden rechtlichen Argumente vorzutragen.

Der Regierungsrat erläuterte, dass für Strassenbauprojekte im Kanton Aargau keine Beschränkung der Geltungsdauer auf zwei Jahre besteht. Zu diesem Schluss gelangte der Regierungsrat unter anderem aufgrund einer Auslegung des geltenden sowie des früheren Baugesetzes und eines Verwaltungsgerichtsentscheides zur Neuen Staffeleggstrasse.

Dem für das nächste Jahr geplanten Baubeginn der Neuen Staffeleggstrasse steht somit nichts entgegen.

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