Die EKR protestiert gegen die manipulative Verwendung ihrer Texte

Inserat "Steuergelder für Koran-Schulen" - eine Lüge?

BERN. Im kürzlich erschienenen Inserat des "Überparteilichen Komitees 3x Nein zu den Kirchenvorlagen", das an prominenter Stelle in verschiedenen Zürcher Tageszeitungen abgedruckt wurde, werden Textstellen aus Publikationen der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) in tendenziöser Weise zitiert. Diese unvollständigen und vollkommen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate sollen der Zürcher Wählerschaft suggerieren, die EKR würde die Finanzierung von Koranschulen aus öffentlichen Mitteln unterstützen. Die EKR protestiert mit aller Vehemenz gegen diese Unterstellung. Gravierend ist die Behauptung, die EKR würde die Finanzierung von "Religionsschulen" aus Steuergeldern begrüssen. Die Textstelle stammt aus einer Ausgabe von "Tangram", dem Bulletin der EKR, aus dem Jahr 1999 und wurde bewusst verstümmelt. Der Autor des zitierten Artikels setzt sich seit Jahren für den interreligiösen Dialog ein und betont die Wichtigkeit eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen als Grundlage für eine erfolgreiche Integration von Muslimen und Musliminnen in der Schweiz. Durch die absichtliche Verkürzung ist diese Meinung im Zitat verzerrt wiedergegeben. Die im Inserat erwähnte wissenschaftliche Studie "Staat und Religion in der Schweiz - Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen" wurde im Auftrag der EKR vom Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) verfasst und Ende Oktober 2003 publiziert. Darin wird keineswegs behauptet, dass "mit staatlichen Geldern ... die Führung solcher [Koran-]Schulen landesweit sicherzustellen" sei, sondern im Gegenteil auf die Problematik von sog. Hinterhof-Koranschulen aufmerksam gemacht. Die Autoren der Studie schlagen deshalb vor, "... den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten, wie es für die christlichen Gemeinschaften üblich ist." Dieser Lösungsansatz wurde im polemischen Inserat gezielt unterschlagen. Laut Eidgenössischer Volkszählung vom Jahr 2000 sind fast 10 % der hierzulande lebenden Menschen Angehörige einer andern Religionsgemeinschaft. Dies sind rund 700 000 Personen. Davon sind über 300 000 Menschen islamischen Glaubens. Sie bilden die drittgrösste Glaubensgemeinschaft in der Schweiz. Antisemitismus und Islamophobie sind Beispiele für rassistische Diskriminierungen auf Grund der Religion. Es gehört zum Mandat der EKR, jede Form von direkter oder indirekter Rassendiskriminierung zu bekämpfen. Die EKR befürwortet grundsätzlich alle Massnahmen, die zur Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften in der Schweiz beitragen.

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