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Regierungsrat heisst
Beschwerden im Zusammenhang mit den Waldhütten "Hinter Rain"
und Flühmatten" in Blauen teilweise gut
LIESTAL. Angefochten war ein Entscheid der Bau- und Umweltschutzdirektion, womit die Entfernung der Forsthütte "Flühmatten" angeordnet und die künftige Nutzung der Waldhütte "Hinter Rain" als öffentliche Bürgerhütte toleriert wurde. Gegen diesen Entscheid haben sich die Einwohnergemeinde und Burgerkorporation Blauen, die Kantonale Natur- und Landschaftskommission sowie eine Privatperson beim Regierungsrat beschwert. Die Kantonale Natur- und Landschaftskommission wandte sich dagegen, dass aus der Forsthütte "Hinter Rain" eine Bürgerhütte gemacht werde. Demgegenüber setzte sich die Einwohnergemeinde und Burgerkorporation Blauen gegen die Entfernung der Forsthütte "Flühmatten" zur Wehr. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat nun die Beschwerden teilweise gutgeheissen und die Anordnungen der Vorinstanz als unrechtmässig aufgehoben. Im Ergebnis heisst dies, dass die beiden Waldhütten im heutigen Zustand bestehen bleiben können. Mit Bezug auf die Hütte "Flühmatten" deshalb, weil diese gar nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei, so der Regierungsrat in seinen Erwägungen. Es gehe nur um die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Waldhütte "Hinter Rain". Und diese erweise sich im Zustand, wie sie sich heute präsentiert, als baurechtskonform. Allerdings dürfe die neue Hütte "Hinter Rain" nicht - wie dies die Einwohnergemeinde und Burgerkorporation Blauen gerne gewollt hätten - als öffentliche Bürgerhütte, sondern lediglich als Forsthütte genutzt werden. Es liege lediglich eine rechtskräftige Baubewilligung vor für eine Waldhütte zur forstlichen Nutzung mit der Möglichkeit, dass die Jäger ihre Gerätschaften in der Hütte unterbringen können. Eine Baubewilligung für eine Festhütte, sei dies für die Jäger oder für die Allgemeinheit, liege indessen nicht vor. Abgesehen davon existiere in Blauen mit der Hütte "Schweinel" ja bereits eine Waldhütte, die der Bevölkerung offen stehe. |