Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta

URI. Der Regierungsrat hat zu Handen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zum Berichtsentwurf über die Parlamentarische Initiative "Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta" Stellung genommen. Die Schweiz hat die Sozialcharta (von 1961) des Europarates am 6. Mai 1976 unterzeichnet. Sie hat sie jedoch noch nicht ratifiziert. 1996 verabschiedete der Europarat eine revidierte Sozialcharta, in der weitere Rechte verankert und das Kontrollsystem dieses internationalen Instruments verbessert werden.

Die Bundesverwaltung wurde beauftragt, einen aktualisierten Bericht zur Vereinbarkeit des geltenden Rechts mit den Bestimmungen der Sozialcharta von 1961 und der revidierten Sozialcharta von 1996 vorzulegen. Ein entsprechender Berichtsentwurf wird den Kantonen zur Vernehmlassung vorgelegt, da eine Ratifizierung der Charta die Zuständigkeiten der Kantone berühren würde. Insbesondere die folgenden dem "harten Kern" zuzuordnenden Bereiche sind davon betroffen: - das Streikrecht von Beschäftigten der öffentlichen Hand; - die Familienzulagen; - die Fürsorge.

Ebenfalls betroffen sind die folgenden, den "zusätzlichen Bestimmungen" der Charta angegliederten Bereiche: - Zugang zu Sozialdiensten; - Eigenständigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft für behinderte Menschen; - Sozialer Schutz für ältere Menschen; - Chancengleichheit und Gleichbehandlung für Personen mit Familienpflichten; - Recht auf Wohnraum.

Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass das urnerische Recht weitgehend den Anforderungen der Sozialcharta entspricht. Deshalb steht aus der Sicht des Regierungsrates einer Ratifizierung der Sozialcharta nichts entgegen.

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