Gesetzesänderung zur Sicherung des Service public in der Stromversorgung geplant

THURGAU. Um auch künftig eine flächendeckende und preislich solidarische Stromversorgung im ganzen Kanton gewährleisten zu können, plant der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Einführung einer Service-public-Abgabe. Gleichzeitig soll dem Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) ein Versorgungsauftrag übertragen werden. Entsprechende Änderungen des Gesetzes über das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau schickt der Regierungsrat in die Vernehmlassung.

Mit der Liberalisierung des Strommarktes haben sich in den letzten Jahren in der Elektrizitätsversorgung starke Veränderungen ergeben. Ein eidgenössisches Gesetz, welches klare Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsorientierten Markt schaffen wollte, wurde vom Stimmvolk 2002 abgelehnt. Dadurch ist ein gesetzgeberisches Vakuum entstanden, das wenige Gewinner und - besonders in den Randgebieten - viele Verlierer zur Folge haben könnte.

Im Kanton selber wurde das EKT in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, als Voraussetzung für das Einbringen der Kantonswerke und der NOK in die Axpo-Holding. Weil der entscheidende Schritt - das Einbringen der Netze der verschiedenen Kantonswerke in die Axpo - scheiterte, wurde das auf den Zusammenschluss ausgelegte Projekt im August 2003 beendet.

Der im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf dem Strommarkt aufgekommenen Befürchtung, dass Randgebiete nicht mehr oder nur noch zu horrenden Preisen versorgt werden, will der Regierungsrat mit klaren gesetzlichen Regelungen entgegen treten. Das EKT ist bisher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage stets ein Garant des Service public und der Preissolidarität gewesen. Vor kurzem haben sich nun aber einzelne Gemeinden entschlossen, ihre Energie nicht mehr vom EKT, sondern von einem Drittlieferanten zu beziehen. Damit benützen sie das Netz des EKT nicht mehr und leisten folglich keinen Beitrag mehr an den Service public.

Das hat aber zur Folge, dass mit jeder abspringenden Gemeinde der Service public und damit die Stromversorgung für die verbleibenden, vornehmlich ländlichen Gebiete teurer wird. Das würde letztlich die Energieversorgung im gesamten ländlichen Raum in Frage stellen. Um diese Entwicklung zu verhindern, soll das EKT einen gesetzlichen Auftrag für eine flächendeckende und preislich solidarische Stromversorgung im Kanton erhalten. Durch diesen Service public würde die Versorgung jeder Gemeinde im Kanton garantiert und die drohende Preisexplosion im ländlichen Raum verhindert.

Die Finanzierung des Versorgungsauftrages soll über eine Abgabe von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde auf aller Energie erfolgen, welche Endverteiler oder Direktbezüger von einem vorgelagerten Verteilwerk beziehen. Bei der über das EKT-Netz bezogenen Energie ist die Abgabe im Strompreis inbegriffen. Für die EKT-Kunden entstünden keine neuen Kosten. Lediglich die von anderen Verteilwerken bezogene Energie würde mit der Abgabe belastet, so dass auch diese einen Beitrag an die Versorgung des ländlichen Raums leistet.

Diese Vorschläge für die Änderungen des Gesetzes über das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau gehen nun in eine externe Vernehmlassung, welche bis Ende Februar 2004 dauert.

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