| Kein Asyl für Naturkatastrophen und Krankheit
BERN. Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat in einem Grundsatzurteil beschlossen, ihre Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass Krankheit oder Naturkatastrophen keine Gründe darstellen, um auf ein Asylgesuch einzugehen. Dieses Grundsatzurteil hat die ARK ausgesprochen, nachdem das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) den Asylantrag einer rumänischen Familie abgewiesen hat und diese Beschwerde einlegte. Das Kind der Familie leidet an einer seltenen Art von schwerer Epilepsie, die Behandlung im Heimatstaat sei nicht oder nur unter untragbaren finanziellen Mitteln möglich. Die Familie hatte Asyl beantragt, weil sie keinen anderen Weg mehr gesehen hatte. Die Kommission hat die Beschwerde abgelehnt, die Ausweisung der Familie wurde vorrübergehend, wegen der Krankheit des Kindes, aus menschlichen Gründen, verschoben. Durch eine vorübergehenden Niederlassungsbewilligung kann die Behandlung des Kindes in der Schweiz fortgeführt werden. 15000 Ausgewiesene im letzten Jahr Die Zahlen am Ende des Jahres 2002 zeigen, dass in der Schweiz 94000 Menschen im „Asyl beantragt“ Status leben. Im vergangenen Jahr beantragten 26000 Menschen Asyl, 15000 Menschen wurden, weil die Gründe nicht ausreichend waren, ausgewiesen. |