Die Schweiz will Dopingprävention und -kontrollen verstärken

BERN. Der Bundesrat hat die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Europaratskonvention gegen Doping durch die Schweiz gutgeheissen. Das Zusatzprotokoll will die Anwendung der Vereinbarung stärken und insbesondere die Harmionisierung in der Dopingbekämpfung auf internationaler Ebene fördern.

Auf Grund der dramatischen Entwicklung des Dopingmissbrauchs im Sport hat der Europarat beschlossen, die Anwendung der Europaratskonvention gegen Doping, welche in der Schweiz am 1.1.1993 in Kraft gesetzt wurde, durch ein Zusatzprotokoll zu verstärken.

Das Zusatzprotokoll regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung der Resultate von Dopingkontrollen sowie das Recht von Dopingbekämpfungs-Organisationen, Tests an allen Athletinnen und Athleten durchzuführen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten. Ebenfalls wird die Welt-Antidoping-Agentur WADA ermächtigt, Dopingkontrollen in den Unterzeichnerländern durchzuführen. Zusätzlich soll die Anwendung der Antidopingkonvention in den Unterzeichnerländern überprüft werden.

Die Schweiz erfüllt diese Anforderungen bereits heute. Sie beabsichtigt zudem, im Frühjahr 2004 eine Überprüfung der Verpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Doping durchführen zu lassen. Ebenfalls befindet sich die ISO-Zertifizierung der Dopingkontrollen in der Abschlussphase.

Die Botschaft über das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention gegen Doping wird den Eidgenössischen Räten im kommenden Jahr vorgelegt. Für den Bund erwachsen mit der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls keine zusätzlichen Kosten.

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