Teilrevision der Verordnung über die Militärstrafrechtspflege

BERN. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärstrafrechtspflege (MStV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Im Rahmen der Armee XXI und der Revision der Disziplinarstrafordnung des Militärstrafgesetzes, die am 3. Oktober 2003 von den Eidg. Räten verabschiedet wurde, ergaben sich auch Änderungen für die Verordnung über die Militärstrafrechtspflege.

Ziel der Revision der Verordnung über die Militärstrafrechtspflege war es, die Verordnung und insbesondere die Gerichtsorganisation den durch die Armee XXI neugestalteten Strukturen anzupassen, neue Termini zu übernehmen und die revidierte Disziplinarstrafordnung des Militärstrafgesetzes zu integrieren. Zusätzlich sind redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

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