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Totalrevision der
Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland
BERN. Der Bundesrat hat die total revidierte Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Die bereits im letzten Jahr begonnenen Umstrukturierungen im Hinblick auf die Armee XXI werden nun umgesetzt. Infolge der neuen Strukturen, Bezeichnungen und Prozesse in der Armee XXI muss die obengenannte Verordnung angepasst werden. Die Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland berücksichtigt vollumfänglich die neuen Zuständigkeiten der Armee XXI und übernimmt die neuen Termini der Organisationseinheiten. Der Führungsstab der Armee erhält im Sinne der einsatzorientierten Armee eine noch zentralere Rolle in der Koordination der Einsätze. Die Mittel der Luftwaffe werden neu einsatzunterstellt. Ferner wird der Aufhebung der Territorialdivisionen- und brigaden durch die Schaffung von vier Territorialregionen in der Verordnung Rechnung getragen. |