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Verordnung über die
Alarmformationen aufgehoben
Der Bundesrat hat die Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Alarmformationen auf den 1. Januar 2004 aufgehoben. BERN. Mit der Armeereform "A 95" waren die Alarmformationen geschaffen worden. Es handelte sich um spezielle Formationen, die innert weniger Stunden aufgeboten werden konnten. Deren Aufgabe bestand insbesondere darin, bei entsprechender Bedrohungslage die Bewachung von Flughäfen und wichtigen Führungseinrichtungen sicherzustellen. Mit der Armee XXI stellt sich die Ausgangslage anders dar. Dank dem modularen Aufbau der Armee ist der rasche Einsatz von lage- und auftragsgerecht zusammengestellten Verbänden einfacher zu realisieren. Zudem sind dank Berufsformationen, Zeitmilitär und Durchdienern beträchtliche Ressourcen für kurzfristige Einsätze gegeben. Demnach erübrigt sich die Aufrechterhaltung spezifischer Alarmformationen, deren Einsatz ja zudem relativ eng räumlich definiert war. Mit der Aufhebung der Alarmformationen per 1. Januar 2004 kann auch die entsprechende Verordnung ersatzlos aufgehoben werden. |