| Am 4. Oktober ist
Welttierschutztag
Bern. Der internationale Welttiertag vom 4. Oktober 2003 soll daran erinnern, dass Tierschutz alle betrifft, die mit Tieren zu tun haben. Dessen sind sich längst nicht alle Tierhalterinnen und Tierhalter bewusst - sehr zum Leidwesen vieler Tiere. Der Kantonale Veterinärdienst und die Fachstelle Tierschutz der Kantonspolizei Bern ahnden gesetzwidrige Tierhaltungen und werden namentlich der Kaninchenhaltung besondere Aufmerksamkeit schenken. Häufig wird nur die Landwirtschaft als Adressatin des Tierschutzes betrachtet. Tatsache ist, dass in den letzten 10 Jahren in der Landwirtschaft ein sehr grosser Aufwand zwecks Anpassung an die Vorschriften betrieben wurde. Die Erfahrung zeigt aber, dass diesbezüglich auch bei Heimtierhaltungen Handlungsbedarf besteht, weil diese oftmals nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Werden die Tiere im Wohnbereich gehalten, bleiben sie meist unerkannt. In solchen Fällen ist die Selbstverantwortung der Halterinnen und Halter ihren Tieren gegenüber besonders gefordert. Da Heimtierhaltungen nicht registriert sind (ausgenommen sind Tierhaltungen, die an besondere Voraussetzungen geknüpft sind) können sie auch nicht routinemässig kontrolliert werden. Vorschriften für Kaninchenhaltung Eine sehr verbreitete und dennoch sehr unauffällige Tierhaltung ist beispielsweise die Kaninchenhaltung. Kaninchen gehören zu jenen Tierarten, welche ohne besondere Voraussetzungen und damit ohne Kenntnis der Tierschutzbehörde gehalten werden können. Und dennoch schreibt die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung für diese Tierart Mindestanforderungen vor. Dies vor allem bezüglich artspezifischer Fütterung, Einstreu, Beleuchtung, Ausgestaltung der Käfige für hochträchtige Zibben und für solche mit Jungen, sowie Mindestmasse der Stallungen. Vorschriften bestehen auch bezüglich der Wasserversorgung, Pflege und Hygiene. Bei Kontrollen muss leider immer wieder festgestellt werden, dass zahlreiche Kaninchenhaltungen diese Mindestanforderungen nicht oder nur zum Teil erfüllen. Weitere Beispiele aus der Praxis lassen vermuten, dass die Dunkelziffer nicht artgerecht gehaltener Heimtiere recht hoch ist. Missstände werden oft nur dank Hinweisen von aufmerksamen Nachbarn, Hausvermietern, Passanten usw. aufgedeckt. Der Kantonale Veterinärdienst und die Fachstelle Tierschutz der Kantonspolizei Bern sind auch bei Heimtierhaltungen befugt, jederzeit Kontrollen vorzunehmen. Die Feststellung bei einer Kontrolle, dass eine Tierhaltung den Vorschriften nicht genügt, kann die Eröffnung eines Verfahrens gegen die fehlbaren Tierhalter zur Folge haben. Die Tierschutzfachstelle der Kantonspolizei wird der Kaninchenhaltung spezielle Aufmerksamkeit schenken. Halter, welche ihre Kaninchenstallungen den seit Oktober 1991 geltenden Mindestmassen noch nicht angepasst haben, müssen mit einer Anzeige rechnen. Die Kantonspolizei Bern hat im vergangenen Jahr über hundert Strafanzeigen wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung bearbeitet. |