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Zentralschulpflege : Aufsichtsbeschwerde ablehnen Winterthur. Die Zentralschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 30. September 2003 ihre Stellungnahme zur Aufsichtsbeschwerde, welche von der Kreisschulpflege Winterthur-Stadt erhoben wurde, beschlossen. Sie beantragt, der Aufsichtsbe-schwerde sei keine Folge zu geben. Die Zentralschulpflege steht dazu, dass im ersten Geschäftsjahr nicht alle Ge-schäfte optimal behandelt werden konnten. Zu Beginn des Amtsjahres fanden die Sitzungen aufgrund der grossen Geschäftslast in wöchentlichem Rhyth-mus statt, was für alle Beteiligten sehr belastend, aber unumgänglich war. Seit Frühling 2003 finden die Sitzungen wie ursprünglich geplant zweiwöchentlich statt. Für diese hohe Geschäftslast sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Neue Geschäftsordnung, neue Strukturen, neue Personen Am 1. August 2002 ist die neue Geschäftsordnung der Schulbehörden in Kraft getreten. Ziel dieser vom Volk verabschiedeten Reorganisation der Schulbe-hörden ist es, dass durch klare Kompetenzabgrenzungen und eine schlanke Organisation die neu organisierten Schulbehörden ihren anspruchsvollen Auf-gaben besser gewachsen sein sollen. Diese Reorganisation ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses. Die Grundlagen wurden in einem breit abgestützten Verfahren und unter Einbezug sämtlicher betroffener Kreise erarbei-tet. Auch der Präsident der Kreisschulpflege Winterthur-Stadt war in diesen Prozess direkt mit einbezogen. Eine solch tiefgreifende Veränderung bringt es erfahrungsgemäss mit sich, dass bei der Umsetzung zahlreiche Fragen auf-treten und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung noch nicht alle Beteiligten den Wandel bewusst realisiert haben. Schon vor dem Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung war klar, dass eine sorgfältige Evaluation notwendig sein wird. Eine neue Geschäfts-ordnung und damit eine neue Behördenstruktur kann zwar im Voraus bekannt sein; in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass der damit verbundene Veränderungs-prozess eine bis zwei Legislaturen benötigt. Es gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die den neuen Verhältnissen angepasst werden müssen. Diese neue Struktur startete mit teilamtlichen Präsidien, teilweise neuen Kreisschulpflege-Präsidentinnen und -Präsidenten, neuen teilamtlichen Sekretariaten in allen Schulkreisen - und teilweise neuen Kreisschul-pflegen im Hintergrund. Ablehnung der Volksschulreform im November 2002 Sehr viele Schulfragen wären mit der Annahme des neuen Volksschulgeset-zes gelöst worden. Mit der Ablehnung jedoch entstand eine massive Rechts-unsicherheit. Es mussten in der Folge von der Zentralschulpflege unter Zeit-druck verschiedene Entscheide getroffen und Weisungen erarbeitet werden (TaV, Blockzeiten). Im Zusammenhang mit den Blockzeiten kam es zu einem Behördenreferendum, so dass eine Volksabstimmung notwendig und schliesslich eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben wurde. Diese wurde vom Bezirksrat abgewiesen. Nachdem die Beschwerdeführenden am 28. Okto-ber 2003 beschlossen haben, den Entscheid nicht weiter zu ziehen, kann erst jetzt mit einer geklärten Ausgangslage die Planung der Stundenpläne ab 2004 an die Hand genommen werden. Kompetenzverteilung Zentralschulpflege - Kreisschulpflegen In der Beschwerde wird geltend gemacht, die Kompetenzverteilung sei nicht klar. Das kantonale Recht schreibt den Gemeinden vor, dass es eine von der Gemeinde-vorsteherschaft unabhängige Schulvorsteherschaft geben muss. Alle Angelegenheiten, welche einheitlich in der ganzen Stadt geregelt sein sollten, sind Sache der Zentralschulpflege. Die Stadt Winterthur ist für alle Fragen, welche nicht abschliessend in einem Schulkreis behandelt werden können, wie eine Gemeinde zu betrachten. Den Kreisschulpflegen hingegen ist die operative Stufe, also die Umsetzung der kantonalen und der ge-samtstädtischen Vorschriften im Schulkreis selbst, übertragen. Der Zentral-schulpflege kommt auch hier sehr oft eine koordinierende Wirkung zu, da in allen Schulkreisen dieselben schulischen Verhältnisse bestehen sollen. Vorwurf des Geheimclubs Der Vorwurf der Beschwerdeführenden, dass die Zentralschulpflege wie ein Geheimclub funktioniere, wird von der Zentralschulpflege klar zurückgewie-sen. Unverständlich ist insbesondere, wie dieser Vorwurf von jemandem erho-ben werden kann, der selbst Mitglied in dieser Behörde ist. Die Aufsichtsbe-schwerde wurde auch von den Mitgliedern der Kreisschulpflege Winterthur-Stadt unterzeichnet. Es ist jedoch gemäss Geschäftsordnung der Schulbehör-den Aufgabe der Kreisschulpflege-Präsidentinnen und -Präsidenten, für die Information der Kreisschulpflegen besorgt zu sein. In Bezug auf die Informati-on der Öffentlichkeit wurden im vergangenen Jahr 27 Medienmitteilungen der Zentralschulpflege veröffentlicht, weil es der Zentralschulpflege ein wichtiges Anliegen ist, über ihre Tätigkeit zu informieren. Seit Beginn des Schuljahres verfügen die Schulleitungen und Hausvorstände über einen PC-Anschluss. Sie werden jetzt direkt jeweils mit einem Newsletter bedient und informiert. Auch Kreisschulpflege Stadt soll sich an Rechtsgrundlagen halten Zusammenfassend hält die Zentralschulpflgege fest, dass das vergangene Geschäftsjahr für alle Mitglieder der Zentralschulpflege sowie für das Depar-tement Schule und Sport, das mit der Geschäftsführung betraut ist, sehr streng war. Die von den Beschwerdeführenden erhobenen Vorwürfe werden aber in aller Form zurückgewiesen. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass auch die Kreisschulpflege des Schulkreises Winterthur-Stadt sich an die geltenden Rechtsgrundlagen halten soll. Die ZSP ist laufend daran, ihre Arbeitsweise zu optimieren. Sie ist eine Kolle-gialbehörde, bei welcher auch unterlegene Minderheiten deren Mehrheitsent-scheide loyal mitzutragen und im eigenen Schulkreis umzusetzen haben. Stadträtin Pearl Pedergnana, welche von Amtes wegen Präsidentin der Zen-tralschulpflege ist, schliesst sich der Stellungnahme der Zentralschulpflege vollumfänglich an. Die beiden Stellungnahmen sowie die Aufsichtsbeschwerde liegen nach den Herbstferien, ab dem 20. Oktober 2003, in den Sekretariaten der Kreisschul-pflegen zur Einsicht auf. Antrag zum Voranschlag 2004 verabschiedet Ferner hat sich die Zentralschulpflege in mehreren Sitzung mit dem Voran-schlag 2004 befasst und schliesslich ihren Antrag zum Voranschlag 2004 in-klusive des so genannten Novemberbriefes 2004 an den Stadtrat zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Unter anderem wurden die städ-tischen win.03-Massnahmen berücksichtigt und einbezogen. Die Auswirkun-gen des kantonalen Sanierungsprogramms 04, in dem geplant ist, verschie-dene Kosten den Gemeinden zu übertragen und andere Angebote ganz zu streichen, wurden diskutiert. Dazu hat sich die Zentralschulpflege bei der Bil-dungsdirektion eingehend informiert und hat, soweit möglich, diese Massnah-men im Novemberbrief 2004 mitberücksichtigt. Die Zentralsschulpflege wird in einer nächsten Sitzung über das weitere Vor-gehen bei der Aufhebung der kantonalen Angebotspflicht für biblische Ge-schichte diskutieren und Vorschläge erarbeiten. Gleichzeitig wird sie sich lau-fend über die geplante Umsetzung des kantonalen Sanierungsprogramms 04 informieren, da noch einige Massnahmen nicht entschieden sind. |