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Familienergänzende
Kinderbetreuung
BERN. Das Vorgehen für einen moderaten Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung hat sich bewährt. Dies stellt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern fest. Seit anfangs 2003 nutzt der Kanton Bern die Anschubfinanzierung des Bundes für neue Kindertagesstätten, Tagesschulen, Mittagstische und Tageselternvereine. Der Kanton unterstützt das Vorhaben mit jährlich zwei Millionen Franken. Für rund 20 neue Kindertagesstätten, Tagesschulen, Mittagstische und Tageselternvereine im Kanton Bern sind beim Bundesamt für Sozialversicherung Gesuche um finanzielle Unterstützung eingereicht worden. 12 Gesuche sind bereits bewilligt worden und können damit von der anfangs Jahr eingeführten Anschubfinanzierung des Bundes profitieren. Diese Bilanz zieht die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nach den ersten neun Monaten. Der Kanton Bern nutzt die finanzielle Starthilfe des Bundes für einen moderaten Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote. Er stellt dafür jährlich zwei Millionen Franken zur Verfügung. Mit diesem finanziellen Rahmen will er sicherstellen, dass die neu geschaffenen Betreuungsangebote trotz knapper finanzieller Ressourcen auch dann weitergeführt werden können, wenn die zeitlich limitierte Anschubunterstützung des Bundes wegfällt. Nach der Bilanz der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werden die zwei Millionen Franken bis Ende Jahr ausgeschöpft sein. Im Budget für das kommende Jahr sind wiederum zwei Millionen Franken für den Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote eingestellt. Der Grosse Rat wird allerdings erst in der November-Session 2003 darüber befinden. Für die Verteilung der finanziellen Mittel hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zwei Töpfe eingerichtet. Eine Millionen Franken sind für diejenigen Gemeinden reserviert, die bis anhin noch keine familienergänzenden Betreuungsangebote haben. Die andere Million steht denjenigen zur Verfügung, die bereits solche Einrichtungen über den Lastenausgleich abrechnen. Damit soll eine bessere Verteilung dieser Angebote im ganzen Kanton erreicht werden. Zur Zeit verfügen in erster Linie Städte und Agglomerationsgemeinden sowie grössere Gemeinden über familienergänzende Kinderbetreuungs-angebote. Gesuche von Gemeinden, die bis anhin noch kein Angebot haben, werden laufend geprüft. Die Gesuche der anderen Gemeinden werden an den Stichtagen 1. Februar 2004 und 1. Juni 2004 beurteilt. Dies ermöglicht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion in Kenntnis des aktuellen Bedarfs sowohl unter dem Titel der Gleichbehandlung als auch nach klaren Kriterien über die Unterstützung zu entscheiden. Dieses Vorgehen für die Verteilung der finanziellen Mittel hat sich in den ersten neun Monaten ebenfalls bewährt und soll im nächsten Jahr weiter geführt werden |