Kampf gegen Geldwäscherei: die Schweiz passt ihr Instrumentarium laufend an

BERN. Der Kampf gegen die Geldwäscherei wird fortgeführt. Die Instrumente dazu werden laufend den neuen Herausforderungen angepasst. Das gilt sowohl für die internationalen Standards, als auch für die nationalen Instrumente. Dieses Fazit haben heute Donnerstag die an der Prävention im Kampf gegen die Geldwäscherei beteiligten Bundesbehörden anlässlich einer gemeinsamen Informationsveranstaltung gezogen.

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Eidg. Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Eidg. Spielbankenkommission als Aufsichtsbehörden über Finanzintermediäre, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) sowie die Eidg. Finanzverwaltung informierten in Bern über neuere Entwicklungen in der Geldwäschereibekämpfung. Dabei wiesen sie auf internationale Entwicklungen wie etwa die Revision der FATF-Standards hin, aber auch auf die neue Generation der Umsetzungsvorschriften in der Schweiz wie zum Beispiel die revidierte Sorgfaltspflichtenverordnung der Kontrollstelle und die geplante Neuregelung der Aufsicht über die Versicherungsvermittler. Im weiteren berichteten sie über die ersten Erfahrungen, die mit der Umsetzung neuer Regulierungen, wie beispielsweise mit der neuen Geldwäschereiverordnung der Eidg. Bankenkommission und mit den neu eröffneten Kasinos, gemacht wurden sowie über die Entwicklungen der Meldungen an die Meldestelle.

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