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Nachträge zur
Feuerschutzgesetzgebung
OBWALDEN. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Botschaft sowie Nachtragsentwürfe zum Feuerschutzgesetz, zur Verordnung über die Feuerwehr und zur Feuerpolizei-Verordnung. Die Schwerpunkte der vorgeschlagenen Änderungen in der Feuerschutzgesetzgebung sind: Gleichstellung von Mann und Frau sowie Rechtsgrundlagen für Stützpunktaufgaben. Es handelt sich um eine Teilrevision der Feuerschutzgesetzgebung mit dem Hauptanliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann bezüglich Feuerwehrdienstpflicht zu realisieren. Die Frauen sollen gleich den Männern von der Feuerwehrpflicht erfasst werden, welche durch persönliche Dienstleistung oder Ersatzabgabe erfüllt werden kann. Der Einbezug der Frauen soll als Chance genutzt werden, die finanzielle Gesamtlast der Feuerwehr auf mehr Schultern zu verteilen. Es soll daher die zu leistende Ersatzabgabe pro Person reduziert werden, sodass sich die Gesamteinnahme der Ersatzabgaben im Ergebnis gleich bleibt. Der Regierungsrat erklärt ausdrücklich, es sei kein Ziel dieser Vorlage, mit der Einführung der Feuerwehrpflicht der Frauen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschliessen. Neu sollen auch die Stützpunktaufgaben der Gemeindefeuerwehren allgemeinverbindlich rechtlich geregelt werden. Damit könnten neben Sarnen auch weitere geeignete Gemeindefeuerwehren mit Stützpunktaufgaben betraut werden. Vor allem im Hinblick auf zukünftige weitere Strassenführungen der A8 Richtung Brünig sei nicht auszuschliessen, dass zur Effizienzsteigerung von Strassenrettungen ein entsprechendes Stützpunktelement nach Sachseln, Giswil oder Lungern ausgegliedert würde. Die Teilrevision nimmt zudem Anliegen auf, die sich aus dem "Konzept Bevölkerungsschutz Kanton Obwalden" an das Feuerwehrwesen ergeben. Die sieben Gemeindefeuerwehren und damit die bestehende Struktur in der Feuerwehrorganisation Obwalden soll beibehalten werden. |