Regierungsrat für Kinder- und Jugendparlamente

ZÜRICH. Kinder und Jugendliche sollen auf kommunaler Ebene ein institutionalisiertes Antrags-, Anfrage- oder Anhörungsrecht erhalten. Der Regierungsrat beantragt dazu dem Kantonsrat eine Änderung des Gemeindegesetzes. Der frühzeitige Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die Entscheidungsprozesse der Gemeinde fördert die Bereitschaft zum politischen Engagement und wirkt sich positiv auf das Demokratieverständnis aus.

Die Jugendlichen zeigen heute wenig Interesse an Politik und die Stimmbeteiligung der unter 30-Jährigen ist unterdurchschnittlich. Für eine lebendige Demokratie sind diese Tendenzen nicht förderlich. Der Regierungsrat unterstützt deshalb Massnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Diese sollen ihre eigenen Ansichten in Familien-, Schul- und gesellschaftlichen Fragen besser in den politischen Prozess einbringen können. Institutionalisierte Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte erlauben es Kindern und Jugendlichen, demokratische Entscheidungsprozesse zu erfahren und mitzugestalten. Der Regierungsrat erachtet Kinder- und Jugendparlamente als ein sinnvolles Instrument zur vermehrten Partizipation. Verbriefte Mitwirkungsrechte tragen dazu bei, den Anliegen der Kinder und Jugendlichen besser zum Durchbruch zu verhelfen.

Die kommunale Ebene bildet einen besonders sinnvollen Einstieg in die Politik, da die Komplexität der Entscheidungen im Vergleich zu kantonalen oder nationalen Geschäften geringer und die Betroffenheit in kommunalen Angelegenheiten am grössten ist. Im Kanton bestehen heute in Horgen, Thalwil, Winterthur, Dietikon und Wädenswil Jugendparlamente oder Jugendräte; in Opfikon besteht seit zwei Jahren die Jugendkonferenz, eine Art Landsgemeinde für Jugendliche zwischen 12 und 20.

Da die Jugendparlamente heute keine Grundlage im kantonalen Recht haben, stehen ihnen auch keine institutionalisierten Mitwirkungsrechte zu. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Teilrevision des Gemeindegesetzes vor. Den Gemeinden mit Grossem Gemeinderat soll es neu möglich sein, Kinder- und Jugendparlamenten ein Antrags- und Anhörungsrecht im Grossen Gemeinderat einzuräumen. Dem Kinder- oder Jugendparlament stehen dabei alle parlamentarischen Instrumente zur Verfügung, die auch den Mitgliedern des Grossen Gemeinderates eingeräumt werden und das Antragsrecht unterliegt sachlich keiner Beschränkung. Es liegt aber im Ermessen der Gemeinden, hier Einschränkungen vorzusehen. Zusätzlich werden mit der Gesetzesrevision die Gemeinden mit Gemeindeversammlung ermächtigt, für Kinder- und Jugendparlamente ein Anfrage- und Anhörungsrecht in der Gemeindeversammlung einzuführen. Auf das Antragsrecht muss hier verzichtet werden, weil dazu eine Änderung der Verfassung notwendig gewesen wäre.

Ausgangspunkt für die Gesetzesrevision bildet eine Motion aus dem Jahr 1999, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein Anhörungs- und Antragsrecht von Jugendparlamenten in Gemeinden und Städten mit Grossem Gemeinderat fordert. Der Regierungsrat geht mit seiner Vorlage in zweierlei Hinsicht über die von der Motion verlangte Neuerung hinaus: Die Förderung der Beteiligung am politischen Leben wird nicht nur auf Jugendliche beschränkt und die Revisionsvorlage bezieht auch die Gemeinden mit Gemeindeversammlung mit ein.

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