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Behördeninitiative
betreffend Klassengrösse soll nicht definitiv unterstützt werden
ZÜRICH. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Behördeninitiative der Schulpflege Stäfa betreffend Klassengrössen nicht definitiv zu unterstützen. In seiner Begründung weist der Regierungsrat darauf hin, dass sich keine deutlichen Zusammenhänge zwischen Klassengrösse und schulischen Leistungen nachweisen lassen. Zudem wäre die geforderte Reduktion der Klassengrössen mit Mehrkosten verbunden. Die von der Schulpflege Stäfa eingereichte Behördeninitiative fordert eine Festschreibung der Richtwerte für Klassenbestände im Volksschulgesetz, eine Senkung dieser Richtwerte sowie eine flexible Handhabung derselben. Diverse Gründe sprechen nach Ansicht des Regierungsrates gegen die Behördeninitiative. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse ist in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten ständig zurückgegangen. Im Kanton Zürich lag die durchschnittliche Schülerzahl im Jahre 2002 in der Primarschule bei 20, in der Oberstufe bei 17,6 Schülern. Die Klassengrösse ist nur eine von zahlreichen Rahmenbedingungen, die Wirkung auf die Schulleistungen haben können. Zentrale Einflussgrössen auf die schulischen Leistungen sind das Begabungspotenzial der Schülerinnen und Schüler, der soziokulturelle Status der Familie sowie der Unterricht. Zahlreiche Studien belegen, dass sich keine deutlichen Zusammenhänge zwischen Klassengrösse und schulischen Leistungen nachweisen lassen. Eine allgemeine Reduktion der Klassengrössen wäre zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat eine grundsätzliche Senkung der Schülerrichtzahl ab. Der Forderung der Initianten nach einer Flexibilisierung der Klassengrössen wird im Rahmen der Vorlage zum Sanierungsprogramm 04 nachgekommen. Der Regierungsrat beantragt darin dem Kantonsrat eine grundlegende Änderung des Systems der Stellenzuteilung an der Volksschule. Gemäss geltendem Recht legt die Bildungsdirektion - gestützt auf die prognostizierten Schülerbestände - die Stellenpläne der Gemeinden fest. Das neue Modell sieht vor, dass die Bildungsdirektion den einzelnen Schulgemeinden Stellen in Form von Vollzeiteinheiten zuweist. Die Gemeinden können neu die Stellenpläne selber festlegen und im Rahmen der zugeteilten Einheiten entscheiden, wie und wo Stellen eingesetzt werden. Da neu bei der Berechnung der Stellenzuteilung ein Sozialindex berücksichtigt wird, erhalten belastete Gemeinden mehr Stellenprozente als weniger belastete. Die Gemeinden erhalten damit grössere Flexibilität und es findet eine gezielte Entlastung von Gemeinden in schwierigen Situationen statt. |