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Finanzkraft der Kantone
neu festgelegt
BERN. Der Bundesrat hat heute die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Das bestehende Finanzausgleichsregime und der damit verbundene Finanzkraftindex werden bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beibehalten. Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Kantone Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex aus den vier Masszahlen Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Berggebiet. Die beiden ersten Masszahlen bringen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum Ausdruck und werden mit dem Faktor 1,5 auch stärker gewichtet als die anderen zwei Masszahlen. Die Masszahl Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu erfüllenden Aufgaben. Bei der Masszahl Berggebiet werden die Zusatzlasten eines Gebirgskantons einkalkuliert. |