Volles Stimm- und Wahlrecht für 16-jährige

LUZERN. Mit 16 an die Urne – diesen Vorschlag macht die Verfassungskommission in ihrem Entwurf für ein neues „Grundgesetz“ für den Kanton Luzern. Keine Mehrheit fand in der Kommission das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene.

An ihrer Sitzung im Zentrum Gersag in Emmen hat die Verfassungskommission des Kantons Luzern mit der Beratung des Abschnitts „Politische Rechte“ begonnen. Es ist einer der zentralen Teile in der neuen Verfassung für Luzern.

Heute gilt im Kanton Luzern Stimmrechtsalter 18. Die Befürworter des Stimm- und Wahlrechtsalter 16 argumentierten, Jugendliche seien heute von vielen politischen Enscheiden betroffen. Sie sollten deshalb auch an diesen Entscheiden beteiligt werden. 16-jährige seien heute intellektuell und sozial soweit entwickelt, dass sie politische Entscheide eigenverantwortlich fällen könnten. Mit dem Stimm- und Wahlrechtsalter 16 werde den Jugendlichen die Integration ins Staatswesen erleichtert. Die Minderheit in der Verfassungskommission hielt dem entgegen, dass mit dem Stimm- und Wahlrechtsalter 16 zwei unterschiedliche Mündigkeitsalter geschaffen würden. Im Zivilrecht und bei den politischen Rechten auf Bundesebene gilt das 18. Altersjahr als Schwelle zur Mündigkeit. Die Minderheit in der Verfassungskommission bezweifelte auch, dass die Jugendlichen tatsächlich Interesse haben, schon mit 16 Jahren an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.

Ein weiteres grundsätzliches Thema im Abschnitt „Politische Rechte“ in der neuen Verfassung für Luzern ist das Ausländerstimmrecht. Die Kommission lehnte das integrale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kantonaler ab. Vorgeschlagen war, Ausländern das Stimm- und Wahlrecht zu geben, wenn sie acht Jahre mit Bewilligung in der Schweiz gelebt haben. Damit werde die Integration gefördert, argumentierten die Befürworter. Die Mehrheit in der Verfassungskommission war jedoch der Meinung, dass das Bürgerrecht und die politischen Rechte auf kantonaler Ebene nicht voneinander getrennt werden sollten. Die Einbürgerung und damit auch der Eintritt in die politischen Rechte seien der Abschluss des Integrationsprozesses. Die Frage, ob in der neuen Verfassung für Luzern allenfalls Möglichkeiten für das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene geschaffen werden sollen, bleibt noch offen.

Zu den Abschnitten „Staatsziele“ und „Staatsaufgaben“ fällte die Kommission einen ersten Grundsatzentscheid: In der neuen Verfassung für Luzern sollen „Staatsziele“ formuliert werden. Indem sich die Verfassung zu bestimmten Zielen bekennt, sagt sie, was der Kanton sein will und wohin er sich entwickeln soll. In der geltenden Staatsverfassung fehlen solche Vorgaben. Welche „Staatsziele“ im Einzelnen aber in den Verfassungsentwurf geschrieben werden, steht noch nicht fest.

Die Verfassungskommission erarbeitet im Auftrag des Regierungsrat einen Entwurf für die Totalrevision der Luzerner Staatsverfassung. Bis Ende Jahr will die Kommission die Beratung in erster Lesung abgeschlossen haben. Nach einer zweiten Lesung soll der Entwurf im Frühjahr 2004 dem Regierungsrat abgeliefert werden.

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