Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt

BERN. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt. Die von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, geleitete Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2004 einen Vorentwurf und Bericht vorzulegen.

Die Arbeitsgruppe "Verwahrung" erarbeitet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zum neuen Artikel 123a der Bundesverfassung, der von Volk und Ständen am 8. Februar 2004 mit der Zustimmung zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therarpierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" gutgeheissen wurde. Der Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches soll dem Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung gerecht werden sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein. Die Arbeitsgruppe überprüft zudem, ob eine Verwahrung noch bei weiteren als den bisher im revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehenen Straftaten vom Gericht angeordnet werden soll.

home

news box april 2004