Baselbieter Regelung zur Umsetzung der Entlastungsmassnahmen des Bundes im Asylbereich 

LIESTAL. Der Regierungsrat hat heute eine Baselbieter Regelung für Asylbewerber mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) beschlossen. Seit dem 1. April 2004 gelten Asylbewerber mit einem NEE als Personen mit illegalem Aufenthalt. Sie haben daher keinen Anspruch mehr auf die ordentlichen Sozialhilfeleistungen. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass diese Menschen grundsätzlich nur noch Nothilfe in Form von Naturalien erhalten. Damit folgt die Baselbieter Regelung inhaltlich weitgehend den Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren (SODK). Die Regierung hat zudem die Organisation zur Umsetzung dieser Massnahme festgelegt.

Der Bundesrat hat letzte Woche diese Massnahme innerhalb des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm (EP 03) auf den 1. April in Kraft gesetzt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen verschiedener Gemeindeverbände (Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, Verband für Sozialhilfe, Koordination Sozialarbeit politischer Gemeinden BL) und der involvierten kantonalen Stellen hat seit letztem Herbst an einem entsprechenden kantonalen Projekt gearbeitet. Diese neue Form von Notunterstützung (die Abgabe von Naturalleistungen) soll ganz klar von den Strukturen der Asyl- als auch der Sozialhilfegesetzgebung getrennt sein. Im Kanton Baselland werden sich in Zukunft das Kantonales Sozialamt und das Amt für Migration gemeinsam entsprechend ihren Aufgabenbereichen um diese Menschen kümmern. Die Gemeinden sollen von dieser Aufgabe ganz bewusst entlastet werden.

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