Schutz vor häuslicher Gewalt: Der Kanton Zürich bereitet ein Gesetz vor

«Gemeinsam gegen häusliche Gewalt» lautet der Titel eines Berichts der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Kantons Zürich (IST). Er ist ein Kompendium zum Thema häusliche Gewalt und dient als Grundlage dafür, ein kantonales Gewaltschutzgesetz auszuarbeiten.

ZÜRICH. Die Polizeistatistik zu häuslicher Gewalt und die Tötungsdelikte der letzten Zeit verleihen der Publikation, die heute Dienstag vorgestellt wurde, eine traurige Aktualität: Im Jahr 2003 wurde die Polizei im Kanton Zürich 858 Mal wegen häuslicher Gewalt zu Hilfe gerufen; neun Menschen wurden getötet, fünf Mal blieb es beim Tötungsversuch, sechs Mal registrierte die Polizei schwere und über zweihundert Mal leichte Körperverletzungen. Diese Zahlen bestätigen einmal mehr, was Kriminologinnen und Kriminologen seit längerem aufzeigen: Häusliche Gewalt ist vor allem für Frauen eines der grössten Sicherheitsprobleme.

Einleitend beschreiben die Autorinnen im Bericht «Gemeinsam gegen häusliche Gewalt» das Phänomen der häuslichen Gewalt und ihrer Folgen und zeigen neue Ansätze der Interventionsarbeit in Stadt und Kanton Zürich auf. Sie stellen geltende Massnahmen und Gesetze auf kantonaler und Bundesebene dar und leuchten die Schwachstellen im polizeilichen, im straf- und zivilrechtlichen Bereich aus. Ein Kapitel geht auf neuere Gesetze ein, die in der Schweiz, im Kanton St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden, und noch früher beispielsweise in Österreich und Deutschland, eingeführt wurden. Der Bericht enthält schliesslich einen inhaltlichen Vorschlag für ein Zürcher Gewaltschutzgesetz.

Nicht bloss auf Tat und Täter fixiert

Regierungsrat Markus Notter, Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, sagte an der Buchpräsentation, die Kantonsregierung habe erkannt, dass häusliche Gewalt nicht nur ein polizeiliches, sondern ebenso ein gesellschaftliches Problem sei. Und schloss daraus: «Gesamtkonzepte zur Verminderung häuslicher Gewalt sind angesagt.» Das geplante Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich soll, so Regierungsrat Notter, auf vier Pfeilern gründen: klare polizeiliche Anordnungsmöglichkeiten wie Wegweisungen, Betretungs- und Kontaktverbote für Täter; Angebote zur Beratung der Opfer und die Arbeit mit Tätern; Öffentlichkeitsarbeit sowie Aus- und Weiterbildung für Berufsgruppen, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind; und als vierter Pfeiler die Regelung der interinstitutionellen Zusammenarbeit.

Den Gewaltkreislauf unterbrechen …

Ein Kooperationsgremium baut auf Initiative der IST seit 2002 die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Strafuntersuchungsbehörden, Gerichten und verschiedenen Beratungsstellen auf. Die Leiterin der vor drei Jahren eingerichteten Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Marlene Eggenberger, betonte, ein Gesetz ohne begleitenden Massnahmen für Opfer und Täter sei wenig wirksam: «Von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen brauchen sofort nach einem Polizeieingriff Beratung und Unterstützung. Und Gewalt Ausübende müssten die Möglichkeit haben, ihr Verhalten zu erkennen und zu ändern. Denn sonst besteht Gefahr, dass sie ihre bisherige oder neue Partnerin wiederholt misshandeln.»

… und damit Kosten sparen

Solche Massnahmen kosten Geld. Noch viel teurer aber ist es, nichts zu tun, sagte Cornelia Kranich Schneiter, Mitautorin des Berichts und Mitglied des Kooperationsgremiums: «Eine Studie von Professor Alberto Godenzi der Universität Freiburg schätzt, dass die Gewalt gegen Frauen allein den Kanton Zürich auf die Bevölkerungszahl umgerechnet rund 75 Millionen Franken an Steuergeldern kostet. Dies ohne die Sozialversicherungsleistungen und die privatwirtschaftlichen Schäden einzurechnen, die durch Arbeitsausfälle, Kinderbetreuung durch Dritte usw. anfallen. Gezielt und koordiniert gegen diese Gewalt vorzugehen, heisst die Kosten reduzieren.»

Der Zeitplan der Direktion der Justiz und des Innern sieht vor, dass der Entwurf für das Gewaltschutzgesetz im 3. Quartal 2004 in die Vernehmlassung geht. Im optimalen Fall kann das Gesetz 2005 in Kraft treten.

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