Vernehmlassungsverfahren zum Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung

LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Entwurf einer Landratsvorlage betreffend Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB 2) zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Zur koordinierten Umsetzung des sektoriellen bilateralen Abkommens mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens vom 21. Juni 1999 und des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 haben die Kantone beschlossen, eine Revision der bestehenden Kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vorzunehmen. Der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft erfordert einen Landratsbeschluss.

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