| Zur beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau
BERN. Der Bundesrat hat heute beschlossen, einen Vorbehalt zurückzuziehen, den die Schweiz bei der Ratifikation des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau angebracht hatte. Dieser Rückzug erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Schweizer Armeereform. Bei der Ratifikation des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hatte die Schweiz einen Vorbehalt angebracht. Dadurch konnte sie an der damaligen schweizerischen Militärgesetzgebung festhalten, die vorsah, dass Frauen keine Funktionen ausüben konnten, die den persönlichen Waffeneinsatz über den Selbstschutz hinaus bedingten. Die Schweiz brachte vor allem einen Vorbehalt zu diesem Artikel an, um die Teilnahme von Frauen an Kampfhandlungen der Schweizer Armee auszuschliessen. Gemäss der damals geltenden schweizerischen Gesetzgebung hatten die Frauen nicht das Recht, militärische Funktionen zu übernehmen, bei denen der Einsatz der persönlichen Waffe über den Selbstschutz hinaus ging. Mit andern Worten, sie durften nicht in der Infanterie, den Mechanisierten und Leichten Truppen, der Artillerie und der Fliegerabwehr Dienst tun. Durch die Annahme der Armeereform durch das Schweizer Volk (Volksabstimmung vom 18. Mai 2003) haben die Frauen unbegrenzten Zugang zu Truppenkategorien erhalten, die in Kampfhandlungen verwickelt werden können. Mit der Revision der entsprechenden Verordnungen, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten sind, werden Frauen und Männer bei militärischen Funktionen, die einen bewaffneten Einsatz zur Folge haben können, formell gleichgestellt. Da somit die schweizerische Gesetzgebung in diesem Bereich voll vereinbar ist mit Geist und Ziel des Übereinkommens, hat der Bundesrat heute beschlossen, den Vorbehalt zu Artikel 7 Buchstabe b zurückzuziehen. |