Bundesrat verabschiedet europäisches Übereinkommen

Mehr Schutz gegen Fernsehpiraterie

BIEL. Die Schweiz will sich dem europaweiten Schutz gegen die Piraterie bei verschlüsselten Angeboten wie dem Pay-TV anschliessen. Der Bundesrat hat das Übereinkommen des Europarates über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten verabschiedet und die entsprechende Botschaft dem Parlament überwiesen. Die Verhinderung des unberechtigten Zugangs zu solchen Diensten gilt als eines der dringendsten Probleme im audiovisuellen Bereich Europas.

Der Zugang zu verschlüsselten Diensten, sei es im Bereich Fernsehen, Informationsdienste oder in geringerem Ausmass auch im Bereich Radio, wird in der Regel gegen Entgelt gewährt. Die Piraterie oder der unberechtigte Zugang zu solchen Programmen schädigt nicht nur die Interessen der Betreiber, sondern auch die Interessen der Kulturschaffenden, der Inhaber von Rechten und der breiten Öffentlichkeit. Die von den Betroffenen erlittenen Gewinneinbussen können Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt, die audiovisuelle Marktwirtschaft und selbst die Geräte- und Softwareindustrie haben.

Da trotz immer leistungsfähigerer Mittel für den Selbstschutz die Gefahr des unberechtigten Zugangs oder der Fälschung besteht, drängte sich die Schaffung eines gesamteuropäischen Rechtsinstruments zum Schutz solcher Dienste auf.

Das Übereinkommen des Europarates umfasst harmonisierte Begriffsbestimmungen der Zuwiderhandlungen und der entsprechenden Sanktionen. Zudem werden Probleme der internationalen Zusammenarbeit und der Beilegung von Streitigkeiten geregelt. Das Übereinkommen hat für die Schweiz keine Änderungen oder Ergänzungen geltender Gesetze zur Folge und führt auch zu keinen zusätzlichen Ausgaben der Schweiz.

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news box april 2004